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Krankenkassen behalten Teile von Krankenhausrechnungen ein und lösen Klagewelle aus

Krankenkassen behalten Teile von Krankenhausrechnungen ein und lösen Klagewelle aus (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft).



Piepenburg: Vorgehen der Krankenkassen widerspricht dem gesetzgeberischen
Willen – Schnelle Lösung muss gefunden werden

Als Reaktion auf verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) hat der
Bundestag am 09.11.2018 mit der Verabschiedung des
Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) die Verjährung für Forderungen der
Krankenkassen aus Krankenhausrechnungen von vier auf zwei Jahre verkürzt. Damit
will der Bundesgesetzgeber erreichen, dass Behandlungen, die in der
Vergangenheit erbracht und ohne Beanstandungen abgerechnet worden sind, nicht
nachträglich in Frage gestellt werden. Das soll auch gelten wenn das BSG die
Abrechnungsvoraussetzungen im Nachhinein verändert und die Fälle schon mehr als
zwei Jahre zurückliegen. Betroffen sind insbesondere Schlaganfälle und die
geriatrische Versorgung.

„Tatsächlich lösen die Krankenkassen aber eine Klagewelle aus und verrechnen
aktuelle Rechnungen mit vermeintlichen Forderungen aus der Vergangenheit“, so
der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft
(BWKG), Detlef Piepenburg, zur momentanen Situation. „Das ist eine
außergewöhnliche und belastende Situation für die Krankenhäuser und es ist
völlig nachvollziehbar, dass die Krankenhausgeschäftsführer empört reagieren
und die sofortige und vollständige Bezahlung der aktuellen Rechnungen
verlangen“, unterstreicht Piepenburg. Hier gehe es schließlich um mindestens
30-40 Millionen Euro im Land. Und diese Zahl könne sich noch deutlich erhöhen,
denn noch seien nicht alle Klagen bei den Krankenhäusern eingegangen und
könnten daher noch nicht abschließend bewertet werden.

„Das Vorgehen der Krankenkassen widerspricht dem gesetzgeberischen Willen ganz
eindeutig. Der Gesetzgeber will, dass die nach damaligen Vorgaben korrekt
abgerechneten Fälle heute nicht in Frage gestellt werden“, so der
Vorstandsvorsitzende weiter, der auch Landrat des Kreises Heilbronn ist. Um
einen Ausweg aus der schwierigen Situation zu finden, laufen aktuell Gespräche
zwischen der BWKG und den Krankenkassen. „Wir erwarten eine schnelle Lösung,
die dem Willen des Gesetzgebers Rechnung trägt“, unterstreicht Piepenburg. In
diesem Zusammenhang begrüße er auch den Runden Tisch auf der Bundesebene
ausdrücklich, der Ende der vergangenen Woche von Seiten des
Bundesgesundheitsministeriums einberufen worden ist.

Quelle: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, 26.11.2018

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