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Kritik am neuen Gesetzentwurf (GPVG): 1:1-betreuung in der klinischen Geburtshilfe notwendig

Kritik am neuen Gesetzentwurf (GPVG): 1:1-betreuung in der klinischen Geburtshilfe notwendig (Pressemitteilung).



Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Handlungsbedarf im Bereich der klinischen Geburtshilfe. Ziel ist die 1:1-Betreuung von Gebärenden im Kreißsaal. DHV und DGGG begrüßen dies ausdrücklich, raten aber aus fachlicher Sicht dringend zur Überarbeitung der aktuellen Vorlage.

„Gemeinsam mit den Frauenärztinnen und -ärzten fordern wir nachhaltige und
effektive Maßnahmen, die einen klaren politischen Willen zur perspektivischen
Verbesserung der unwürdigen Situation in den Kreißsälen zeigen“, sagt Andrea
Ramsell, Präsidiumsmitglied im DHV. Prof. Dr. med. Frank Louwen, Vizepräsident
der DGGG, moniert: „Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht geeignet, das
strukturelle Problem der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung und die dadurch
bestehende personelle Unterversorgung in den Kreißsälen Deutschlands zu
lösen.“

Beide Verbände fordern, dass strukturelle Probleme in der Geburtshilfe durch
das Gesetz nachhaltig gelöst werden. Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit
rund um die Geburt“ sowie das vom Ministerium in Auftrag gegebene
IGES-Gutachten zur Beschäftigungs- und Arbeitssituation von Hebammen (1) müssen
dafür berücksichtigt werden. Gemeinsam haben der DHV und die DGGG deshalb eine
Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der
Gesundheitsversorgung und Pflege vorgelegt.

Zum Hintergrund: Die Zahl ausgebildeter Hebammen war noch nie so hoch wie
heute. Seit Jahrzehnten gibt es ausreichend BewerberInnen. Trotzdem herrscht
konkreter Mangel. Gründe hierfür sind in erster Linie die konstant zu hohe
Arbeitsbelastung im Kreißsaal und die Unterbesetzung. Auch die Vielzahl
fachfremder Tätigkeiten sowie die niedrige Bezahlung sind Gründe für vakante
Stellen.

Das IGES-Gutachten stellt hierzu fest: „Problematisch ist, dass sich unter den
Hebammen tendenziell eine weitere Verknappung ihres Arbeitsangebots abzeichnet,
während 70 % der Geburtskliniken einen steigenden Hebammenbedarf in den
nächsten fünf Jahren – vor allem in den städtischen Regionen – erwarten.“
Aktuell denken laut Studie 43 % aller klinisch tätigen Hebammen darüber nach,
ihre klinische Tätigkeit innerhalb des nächsten Jahres weiter zu reduzieren
oder sogar ganz aufzugeben.

„Nur eine angemessenen Erhöhung der Hebammenstellen und eine Anpassung an die
benötigte Betreuungsrelation kann dieses Problem lösen“, betont Prof. Dr. Anton
Scharl, Präsident der DGGG. Hier sind die unterschiedlichen Versorgungsstufen
im Rahmen der qualitativen Strukturierung (QFR-RL) zu berücksichtigen. Um
wirkliche Veränderungen herbeizuführen, sind außerdem eine hier ausgeführte
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stellenfinanzierung sowie eine
grundlegende Veränderung der Finanzierung und Strukturierung für die deutsche
Geburtshilfe nötig.

Quelle:
(1) Gutachten „Stationäre Hebammenversorgung“ für das
Bundesgesundheitsministerium, IGES Institut, September 2019

Quelle: Pressemitteilung, 25.08.2020

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