Niedersachsen wolle Zentralklinikum Georgsheil in Ostfriesland mit 460 Mio. Euro fördern /> Niedersachsen investiert 2022 150 Millionen Euro in seine Krankenhäuser />

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Land Niedersachsen erhöht seine Investitionen in die Krankenhäuser

Niedersächsischer Krankenhaus-Planungsausschuss beriet über Krankenhausförderung und das Investitionsprogramm (Presseinformation).



Krankenhaus-Planungsausschuss mit klarem Bekenntnis zu Großprojekten in Ostfriesland, im Heidekreis und im Landkreis Diepholz. In der ersten Sitzung des niedersächsischen Krankenhaus-Planungsausschuss in 2022 standen traditionell die Krankenhausförderung und das
Investitionsprogramm im Vordergrund der Beratungen. Das Volumen des Investitionsprogramms wurde von bislang 120 auf erstmalig 150 Millionen Euro aufgestockt. Das
Investitionsprogramm 2022 umfasst 29 Investitionsmaßnahmen, davon acht
Erstförderungen sowie 21 Weiterfinanzierungen laufender Maßnahmen (s. dazu die
angehängte Liste).

„Mit der Förderung der 29 Maßnahmen im ganzen Land hat das diesjährige
Investitionsprogramm einen deutlich höheren Umfang als in den vergangenen
Jahren. Damit wird ein wesentlicher Grundstein für eine moderne und
zukunftsfähige Krankenhausstruktur in Niedersachen geschaffen“, sagte
Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Neben den Einzelmaßnahmen können große Strukturmaßnahmen wie die Zusammenlegung
von Krankenhäusern und Neubauten aus Mitteln des Krankenhausstrukturfonds
gefördert werden. In Niedersachsen befinden sich gegenwärtig drei große
Vorhaben in der Planung:

· Zentralklinik Georgsheil (Landkreis Aurich / Stadt Emden),

· Zentralklinik im Landkreis Diepholz und

· Zentralklinik im Landkreis Heidekreis

Die Planungen in Georgsheil und im Heidekreis sind bereits fortgeschritten und
die baufachliche Prüfung inzwischen abgeschlossen. Die Fördersumme für
Georgsheil wird auf 460 Millionen Euro und die Fördersumme für den Heidekreis
auf 195 Millionen Euro festgesetzt. Die baufachliche Prüfung des
Zentralklinikums im Landkreis Diepholz wird voraussichtlich im Sommer 2023
abgeschlossen. Die drei Strukturmaßnahmen sollen aus Mitteln des Strukturfonds
und aus Investitionsmitteln des Landes gefördert werden.

„Damit bekennen wir uns ganz klar zu den drei neuen Zentralkliniken“, erklärte
Ministerin Behrens, „wir werden alle drei Maßnahmen finanzieren und damit die
Krankenhauslandschaft in Niedersachsen gezielt weiterentwickeln.“

Der Planungsausschuss hat sich zudem dafür ausgesprochen, die voraussichtliche
Fördersumme für das Kinderhospital Osnabrück auf 8 Mio. Euro zu erhöhen und für
folgende Maßnahmen die vorrangige baufachliche Prüfung vorzunehmen:
Königslutter / AWO Psychiatriezentrum (voraussichtliche Fördersumme 4 Mio.
Euro), Lüneburg / Psychiatrische Klinik (95 Mio. Euro), Verden /
Aller-Weser-Klinik (25 Mio. Euro), Westerstede / Ammerland Klinik (100 Mio.
Euro) und Nordhorn / Euregio-Klinik (60 Mio. Euro).

Am 8. Juni 2022 hatte der federführende Sozialausschuss des Landtages den
Entwurf zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes abschließend
beraten. Ministerin Behrens nutzte die Gelegenheit, um die Mitglieder des
Planungsausschusses über das Gesetzgebungsverfahren zu unterrichten: „Ich freue
mich sehr, dass wir mit dem Gesetz die Empfehlungen der Enquetekommission
umsetzen können“, so Behrens. „Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur
Modernisierung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen.“

Außer über die Förderung von Investitionsmaßnahmen hat der Planungsausschuss
auch über die Krankenhausplanung beraten. Neben der Aufnahme von zwei weiteren
Ausbildungsstätten in den Krankenhausplan des Landes (s.u.) konnte Einvernehmen
über die Neustrukturierung der stationären medizinischen Versorgung in
Osnabrück erzielt werden. Bereits in den vergangenen Sitzungen hatte der
Planungsausschuss diese Frage intensiv beraten. „Wir haben jetzt einen sehr
guten Kompromiss gefunden, mit dem wir die Versorgung in der Neurologie und der
Neurochirurgie in der Stadt Osnabrück ganz erheblich verbessern“, sagte
Ministerin Behrens.

Hintergrund:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im
Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen
Spitzenverbände Niedersachsens, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft,
die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten
Krankenversicherung sowie – mit beratender Stimme – die Ärztekammer
Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für
Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem
Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar
Beteiligten bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei
der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen
anzustreben. Das Investitionsprogramm wird letztendlich von der Landesregierung
beschlossen, nachdem dem Landtag zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben wurde (§ 5 NKHG).

Enquetekommission

Die Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären
medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und
wohnortnahe medizinische

Versorgung“ wurde auf Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU (Drs. 18/2012)
vom Niedersächsischen Landtag am 10. Dezember 2018 eingesetzt. Am 22. Februar
2021 hat die Enquetekommission ihren Abschlussbericht (Drs. 18/8650) vorgelegt,
der ein differenziertes Bild bestehender Problemlagen und Lösungsansätze im
Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes Niedersachsen und der
niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer und
Krankenkassen aufzeigt.

Baufachliche Prüfung

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und
Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen
Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss
dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für
das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.

Investitionsprogramm

Nach § 5 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG) wird das
Investitionsprogramm vom Fachministerium jeweils für ein Haushaltsjahr
aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 S. 4 NKHG
berät der Planungsausschuss das Fachministerium bei der Aufstellung des
Investitionsprogramms.


Ausbildungsstätten

Folgende Ausbildungsstätten wurden in den Krankenhausplan aufgenommen:

HELIOS Klinikum Salzgitter, Ausbildungsstätte für die Berufe
Operationstechnische Assistenz (OTA) / Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
Niels Stensen Bildungszentrum, Osnabrück, Ausbildungsstätte für die Berufe OTA
/ ATA

Quelle: Presseinformation, 15.06.2022

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