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Landesregierung und Krankenkassen mit Strukturfonds NRW-Kliniken schockiert ueber fehlende Foerderung Pflege Digitalisierung

Landesregierung und Krankenkassen vereinbaren Umsetzung des Strukturfonds: NRW-Kliniken schockiert über fehlende Förderung für Pflege und Digitalisierung (Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen).



„Wir müssen leider einen eklatanten Widerspruch bei Reden und Handeln der Landesregierung und der Krankenkassen in NRW feststellen. Obwohl sich Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gerne als Anwalt der Pflegenden sieht, die Landesregierung zu Digitalkonferenzen
einlädt und die Krankenkassen täglich die Möglichkeiten der Digitalisierung preisen, nutzen sie nicht die durch den Bundesstrukturfonds jährlich von 2019 bis 2022 abrufbaren 210 Millionen Euro für NRW für diese Zukunftsthemen“, kritisiert Jochen Brink, Präsident
der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Die Verbesserung der IT-Sicherheit von Krankenhäusern und der Einsatz von
digitalen Anwendungen wie Telemedizin sowie die Schaffung zusätzlicher
Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeberufe seien aber auf Bundesebene als
neue Fördertatbestande in das Gesetz aufgenommen worden. Das
NRW-Gesundheitsministerium und die gesetzlichen Krankenkassen im Land haben
dagegen kürzlich vereinbart
(https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/gemeinsame_erklaerung.pdf),
in den Jahren 2019 und 2020 nur die Schließung und Konzentration von
Klinikstandorten zu fördern. Vor dem Hintergrund des bekannten
Investitionsstaus in den Kliniken und den Herausforderungen bei Pflege und
Digitalisierung sind wir schockiert über diese Entscheidung, so Brink.
Regierung und Kassen seien der Abbau der Krankenhausversorgung anscheinend
wichtiger als die Investitionen in die Zukunft der Patientenversorgung in NRW.

Digital in den Krankenhäusern sind häufig nur die Patienten und die Mitarbeiter
mit ihren eigenen Mobiltelefonen. Die Krankenhäuser sollen und wollen den Weg
in das digitale Zeitalter mitgestalten, sich telemedizinisch vernetzen und ihre
IT-Sicherheit auf den neuesten Stand bringen. Die dazu notwendigen
Investitions- und Betriebsmittel werden allerdings nicht bereitgestellt. In der
Digitalisierungsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen finden die
Krankenhäuser nicht statt.

„Wir brauchen dringend einen Digitalpakt Krankenhaus. Bund und Land sollten
angelehnt an das gleichnamige Milliardenprogramm für die Schulen auch
Fördermittel für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung stellen“,
erklärt der KGNW-Präsident.

Viele Pflegestellen können heute nicht mehr besetzt werden, da es an
Pflegekräften fehlt. Die Krankenhäuser sollen und wollen mehr ausbilden.
Anlauf- und Umstellungskosten auf die generalistische Pflegeausbildung, die die
Attraktivität des Berufsbildes Pflege gerade steigern soll, werden aber von
Land und Krankenkassen nicht übernommen. Investitionen in die Pflegeschulen und
Mietkosten von Pflegeschulen fördert das Land bisher allenfalls symbolisch.

Die Zahlen für die notwendigen Mittel liegen für NRW auf dem Tisch:

1. Das Essener RWI-Institut hat für die Pflegeschulen in NRW einen
jährlichen Investitionsbedarf pro Schüler in Höhe von 838 Euro ermittelt. Der
notwendige Investitionsbedarf für die Pflegeschulen in NRW beläuft sich damit
auf rund 31 Mio. Euro pro Jahr.
2. Weitere 2.202 Euro pro Schüler an Investitionsbedarf in den Pflegeschulen
hat das RWI für die Umstellung auf die Generalistik ermittelt. Dies würde
einmalig einen zusätzlichen Investitionsbedarf von rund 82 Mio. Euro in NRW
bedeuten.
3. Im Betriebskostenbereich beziffert das RWI die Anlauf- und
Umstellungskosten auf die generalistische Pflegeausbildung bei den
Pflegeschulen und den Ausbildungseinrichtungen auf insgesamt rund 48 Mio. Euro.
4. Das RWI schlägt in einem Gutachten für das Bundesministerium für
Gesundheit ein sogenanntes Investitionsprogramm „Digital Boost“ über 8 Jahre
vor. Für NRW bedeutet dies ein Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von jährlich
250 Mio. Euro über 8 Jahre.

Aktueller Stand für die vorgenannten Punkte 1 - 4: Aus dem Strukturfonds gibt
es dafür exakt 0 Euro.

Darüber hinaus ist im Betriebskostenbereich die Einführung eines
Digitalisierungszuschlags in Höhe von 2 % auf jede von den Krankenkassen zu
begleichende Krankenhausabrechnung überfällig. Diesbezüglich wäre es die
Pflicht der Landesregierung, sich hierfür mittels einer Bundesratsinitiative
einzusetzen, um die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen für die
Digitalisierung aufzustellen.

„Vor diesem Hintergrund ist die Verärgerung in den NRW-Kliniken groß, dass Land
und Krankenkassen die Themen Pflegeausbildung und Digitalisierung als
Investitionsfelder bei weitem nicht ausreichend würdigen. Wie sollen junge
Menschen in das Gesundheitssystem gebracht werden oder die dort tätigen
Menschen entlastet werden, wenn nicht investiert werden kann? Es müssen endlich
Wege gefunden werden, die Anspruch und Wirklichkeit miteinander in Einklang
bringen. Mit dem Finger immer auf das Thema Strukturveränderungen und
angebliche Überkapazitäten zu zeigen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein“,
so KGNW-Präsident Brink.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, 06.03.2019

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