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Lehren aus der Pandemie: Finanzierung muss sich an Versorgungsrolle orientieren

Lehren aus der Pandemie: Finanzierung muss sich an Versorgungsrolle orientieren (Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser).



Pandemie offenbart Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft. Reformagenda verträgt keinen Aufschub. Bundespolitische Leitplanken zur Vermeidung von unnötiger Bürokratie. Anlässlich ihrer jährlichen Mitgliederversammlung richten die kommunalen Großkrankenhäuser einen gemeinsamen Appell an die
Fachexpert_innen in den Verhandlungsgruppen zum Koalitionsvertrag einer Ampel-Koalition. „Die Ergebnisse unseres Klinikvergleiches machen die Verwerfungen in der
Krankenhauslandschaft deutlich sichtbar“, fasst Dr. Matthias Bracht,
Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V.
(AKG-Kliniken), die Ergebnisse der zweitägigen Versammlung in Darmstadt
zusammen. Gemäß AKG-Benchmark haben sich die Jahresergebnisse der AKG-Kliniken,
trotz umfangreicher Ausgleichszahlungen aus dem Krankenhausrettungsschirm, in
Summe um rund 62% verschlechtert. Die Verschlechterungen liegen damit sogar
noch deutlich höher als der kürzlich von den Universitätsklinika
veröffentlichte Wert. „Die Finanzhilfen haben sich immer nur an den vorhandenen
Betten orientiert und zu keiner Zeit an der tatsächlichen Versorgungsrolle“,
betont Bracht sichtlich besorgt mit Blick auf eine dringend notwendige
Finanzierungsreform.

Angesichts der neuerlichen Forderungen aus den Bundesländern, planbare
Operationen zu verschieben und Ausgleichzahlungen aus dem Bundeshaushalt zu
finanzieren appelliert Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken an die neue
Mehrheit im Bundestag: „Die Finanzierung der Krankenhäuser, darf sich nicht
länger nur an leeren oder vollen Betten orientieren. Wer es mit einer
qualitätsorientierten Krankenhausversorgung ernst meint, muss auf Basis der
Erkenntnisse aus der Pandemie dringend ein Umdenken einleiten und die
verschiedenen Versorgungsrollen angemessen berücksichtigen.“ Aus Sicht der
AKG-Kliniken gilt das sowohl für kurzfristige Rettungsmaßnahmen wie auch für
eine zukünftige Finanzierungsreform.

Eine klare Definition und Abgrenzung verschiedener Versorgungsrollen ist für
eine Notfall-, Struktur- und Finanzierungsreform der Krankenhauslandschaft
unabdingbar. Die aktuelle Pandemielage und der damit verbundene Handlungsbedarf
sind eine gute Gelegenheit wesentliche Eckpunkte für eine zügige Umsetzung der
dringend notwendigen Reformen bereits im Koalitionsvertrag zu verankern:

Notfallreform

Umsetzung der bereits in der 19. Legislaturperiode vorgelegten Notfallreform
auf Basis einer gesellschaftsrechtlichen Kooperationsverpflichtung von
Krankenhäusern und Kassenärzten in einem Integrierten Notfallzentrum (INZ).
Festlegung einer fallunabhängigen Strukturfinanzierung je nach
Ausstattungsstufe der INZ.
Gesetzliche Verankerung einer „Auftragsleistung“ zur Beauftragung von
Krankenhäusern durch INZ oder Kassenärzten im Rahmen der Notfallversorgung
(z.B. für radiologische Diagnostik).

Strukturreform

Entwicklung eines Systems aus drei aufeinander aufbauenden Versorgungsstufen
für die Einteilung der Krankenhäuser anhand der Anzahl von Fachabteilungen, der
Rolle in der Notfallversorgung sowie der Erreichbarkeit.
Verankerung einer nach Versorgungsstufe differenzierten
Investitionszuschussquote aus dem Bundeshaushalt bzw. Aufstockung und
Verlängerung des Krankenhausstrukturfonds zur Finanzierung von
Anpassungsmaßnahmen an die Versorgungsstufen.
Finanzierungsreform

Erweiterung des bestehenden Auftrags zur Entwicklung eines Instruments der
Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus, um eine Methode zur
aufwandsgerechten Vergütung von pflegerischen Leistungen entsprechend der
ermittelten Bedarfe
Verankerung von fallunabhängigen Strukturpauschalen je nach Versorgungsstufe
Die AKG-Kliniken fordern den Gesetzgeber dazu auf, seine
Gestaltungsmöglichkeiten durch klare und verbindliche Rahmensetzungen an die
Organe der Selbstverwaltung voll auszuschöpfen und damit unnötige Bürokratie
durch die Konsensfindung der Selbstverwaltungspartner zu vermeiden. Das
AKG-Stufenmodell stellt derzeit des umfassendste und nachhaltigste
Reformkonzept für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der
Krankenhauslandschaft dar. In diesem Sinne stehen die AKG-Kliniken auch der
kommenden Bundesregierung als konstruktiver Gesprächspartner und Mitgestalter
der Versorgungslandschaft zur Verfügung.

Quelle: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, 08.11.2021

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