Asklepios-Klinik Weißenfels führt digitale Pflegeakte ein /> Az. B 1 KR 25/20 R: Die Begrifflichkeit "Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative" wurde erst ab 2012 in § 137c SGB V aufgenommen />

Liquiditätshilfen auch für Kliniken ohne Anspruch auf Ausgleichspauschalen mydrg.de





groups

Liquiditätshilfen auch für Kliniken ohne Anspruch auf Ausgleichspauschalen

Liquiditätshilfen auch für Kliniken ohne Anspruch auf Ausgleichspauschalen (KKVD).



Das Bundesministerium für Gesundheit hat Mitte März den Entwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser vorgelegt. In seiner schriftlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf begrüßt der kkvd gemeinsam mit dem
Deutschen Caritasverband (DCV), dass der bereits 2020 praktizierte Ganzjahresausgleich auch 2021 stattfinden soll. Das wird den großen Herausforderungen grundsätzlich gerecht, unter denen die Krankenhäuser in der Pandemie die Versorgung leisten.

Kritisch sieht der kkvd die im Entwurf vorgesehene Referenzbasis für den
Ganzjahresausgleich 2021. Es sollen nicht die gesamten, sondern nur 95 Prozent
der Erlöse aus 2019 herangezogen werden. Auch der weite Verhandlungskorridor
für die Höhe des Ausgleichssatzes von 75 bis 95 Prozent wird kritisiert.
Dringlich erforderlich sind Liquiditätshilfen, die bereits unterjährig solche
Krankenhäuser stützen, die aufgrund der engen Anforderungen nicht in den
Anwendungsbereich der Ausgleichspauschalen kommen.

Die schriftliche Stellungnahme von kkvd und DCV als Download im PDF-Format

Quelle: KKVD, 25.03.2021

« Asklepios-Klinik Weißenfels führt digitale Pflegeakte ein | Liquiditätshilfen auch für Kliniken ohne Anspruch auf Ausgleichspauschalen | Az. B 1 KR 25/20 R: Die Begrifflichkeit "Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative" wurde erst ab 2012 in § 137c SGB V aufgenommen »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige