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Massstaebe und Grundsaetze fuer vollstationaere Pflegeeinrichtungen

Neue Maßstäbe und Grundsätze für vollstationäre Pflegeeinrichtungen (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes, PDF, 880 kB).



Am 1. März 2019 treten neue Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in
vollstationären Pflegeeinrichtungen in Kraft (MuG vollstationär). Darin haben
die Vereinbarungspartner die bisherigen Maßstäbe und Grundsätze
weiterentwickelt. So wurde insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur
vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität berücksichtigt. Mit
diesem Verfahren müssen vollstationäre Pflegeeinrichtungen ab Oktober 2019
Qualitätsdaten über ihre Bewohner ermitteln (Ergebnisindikatoren) und an eine
Datenauswertungsstelle weiterleiten. Diese Qualitätsdaten bilden zukünftig
neben den Prüfergebnissen des MDK einen Teil der Qualitätsdarstellung für die
Verbraucher im Internet. Der MDS war an der Vereinbarung beratend beteiligt.

Die Änderungen in der Vereinbarung betreffen die Pflegeplanung und
Pflegedokumentation (Ziffer 3.1.3 der Vereinbarung). Bei den Anforderungen an
die Pflegeplanung und Pflegedokumentation wurden das Strukturmodell zur
Entbürokratisierung der Pflegeplanung und Pflegedokumentation berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden in den MuG Änderungen berücksichtigt, die sich aus der
Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 1. Januar 2017 ergeben
haben.

Die Anlagen 1 bis 4 zur Vereinbarung enthalten Regularien für die Erhebung der
Indikatoren durch die vollstationären Pflegeeinrichtungen:

Anlage 1 beschreibt allgemein das indikatorengestützte Verfahren zur
vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität.
Anlage 2 beschreibt die Indikatoren.
Anlage 3 enthält das Erhebungsinstrument zur Erfassung der Indikatoren
einschließlich Manual für die Pflegeeinrichtungen.
Anlage 4 beschreibt das Verfahren zur Datenaufbereitung und Übermittlung sowie
die Stichprobenregelung, die für die Qualitätsprüfung relevant ist und bereits
in der QPR berücksichtigt ist.

Hintergrund

Die Darstellung der Pflegequalität in Pflegenoten ist in den vergangenen Jahren
erheblich in die Kritik geraten, weil Qualitätsmängel der Einrichtungen für
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht klar erkennbar sind. Deshalb hat der
Gesetzgeber 2016 mit dem Pflegestärkungsgesetz II den Qualitätsausschuss Pflege
eingerichtet und beauftragt, durch wissenschaftliche Projekte neue
Prüfverfahren sowie eine Alternative zur bisherigen Pflegenotendarstellung zu
entwickeln.

Der Qualitätsausschuss Pflege hat den wissenschaftlichen Abschlussbericht mit
den konkreten Umsetzungsvorschlägen für die stationäre Pflege im September 2018
abgenommen. Im November 2018 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz
(PpSG) beschlossen, dass die neue Qualitätsprüfung und -darstellung bis Ende
2019 umzusetzen ist. Die Qualitätsprüfung durch den MDK basiert wie bisher auf
der Inaugenscheinnahme von stichprobenhaft ausgewählten Bewohnerinnen und
Bewohnern sowie einem persönlichen Gespräch mit ihnen, um die
Versorgungsqualität zu untersuchen. In der Qualitätsprüfung prüft der MDK
künftig auch die Plausibilität der Qualitätsdaten, die die Pflegeeinrichtung
selbst über diese Bewohner ermittelt und an eine Datenauswertungsstelle
weitergeleitet hat (Ergebnisindikatoren). Ein weiterer wichtiger Baustein ist
das Fachgespräch mit den Pflegekräften vor Ort. Insgesamt gewinnt die
pflegefachliche Beratung des MDK an Bedeutung. Die Pflegedokumentation spielt
in Zukunft eine nachgeordnete Rolle.

Die Qualitätsprüfungen von vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem neuen
Verfahren starten ab November 2019 auf der Basis von bundesweit gültigen
Prüfrichtlinien. Diese werden derzeit von den Medizinischen Diensten gemeinsam
mit den Pflegekassen erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Medizinischen Dienste werden für die Prüfaufgaben speziell geschult. Auch
hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen in der MDK-Gemeinschaft.

Die Qualitätsdarstellung wird zukünftig auf drei Säulen stehen: auf
ausgewählten MDK-Qualitätsprüfergebnissen nach neuem Prüfverfahren, auf
Qualitätsdaten (Ergebnisindikatoren), die die Heime selbst erheben und auf
allgemeinen Informationen zur Einrichtung.

Quelle: Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes, 19.02.2019

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