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MDK-Reformgesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Krankenhäuser

MDK-Reformgesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Krankenhäuser (Klinikverbund Hessen).



Klinikverbund Hessen e. V. kommentiert die vorgelegte Beschlussempfehlung mit Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn. Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen e. V. ist richtig sauer: Schon der Referentenentwurf blieb hinter den im Vorfeld diskutierten Modellen zurück; der Kabinettsentwurf war noch einmal ein Rückschritt stellt er fest. Die jetzt vom Gesundheitsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung
enthalte sogar noch weitere Änderungen zu Lasten der Krankenhäuser.

Schaffert erinnert an den Anlass der MDK-Reform, als die Krankenkassen Ende
letzten Jahres mit massiven und nach Ansicht der Kliniken unberechtigten
Rückforderungen mit Hilfe des Medizinischen Dienstes (MDK) und unter Bezug auf
ein Urteil des Bundessozialgerichtes viele Krankenhäuser an den Rand des
Konkurses getrieben hätten. Damals habe Gesundheitsminister Jens Spahn das
Verhalten der Kassen mit „Irrsinn, Starrsinn, Wahnsinn“ kommentiert. „Es ist
überhaupt nicht nachvollziehbar, warum die Kassen jetzt mit Strafzahlungen der
Krankenhäuser für willkürlich durch den MDK geänderte Rechnungen belohnt
werden“, meint Schaffert. Jeder, der sich mit Kodierung und Abrechnung von
Krankenhausleistungen auskenne wisse, dass es keine absolute Wahrheit gebe.
Viele Fälle würden rein nach Aktenlage und teilweise von fachfremden Ärzten
beurteilt. Im Gegensatz zu den Krankenhausärzten trügen diese keine
Verantwortung für die Patienten und deren Weiterversorgung, die oft nicht
gegeben sei.

Es fehlten im Gesetz nach wie vor Qualitätsanforderungen an die Gutachten und
die Gutachter des Medizinischen Dienstes. „Im Endeffekt entscheidet damit ein
einzelner Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes, der noch nicht einmal
Facharzt der geprüften Fachrichtung sein muss, nicht nur über die Abrechnung
der Behandlung, sondern sogar über Strafzahlungen“, betont Schaffert. Dagegen
könne das Krankenhaus nicht einmal Rechtsmittel einlegen, da die Berechnung der
Prüfquote und damit auch der Strafzahlungsverpflichtung nur vom Primärgutachten
abhängig sei.“Ich halte das auch aus meinem Rechtsempfinden heraus für sehr
bedenklich!“, meint Schaffert

Dem im Gesetzentwurf beschriebene Ziel, den Verwaltungsaufwand für
MDK-Prüfungen „für alle Beteiligten auf beiden Seiten“ zu reduzieren, werde der
jetzige Beschluss in keiner Weise mehr gerecht. Im Gegenteil müssten beide
Seiten nun die Strafzahlungen berechnen, prüfen und einen entsprechenden Ablauf
sicherstellen. Allein das Management der Strafzahlungen bedeutete personellen
und administrativen Mehraufwand, ganz abgesehen von den Kosten für die
Strafzahlungen selbst. „Damit werden noch mehr Mittel gebunden, die dann nicht
mehr für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen“, erläutert Schaffert.
Sinnvoller wäre es seiner Ansicht nach gewesen, man hätte auf die
Aufwandspauschale auf der einen und die Strafzahlung auf der anderen Seite
verzichtet.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 07.11.2019

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