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MDK-Reformgesetz muss das Entlassmanagement bei ethisch-kritischen Fällen stärken

MDK-Reformgesetz muss das Entlassmanagement bei ethisch-kritischen Fällen stärken (DEKV).



Das geplante Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) soll die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK) und der Krankenkassen reformieren. Anlässlich der Expertenanhörung und Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Gesundheit am 14. Oktober 2019
fordert der Deutsche Evangelische Krankenhausverband eine Stärkung des
Entlassmanagements im MDK-Reformgesetz, um die Versorgung vulnerabler
Patientengruppen zu verbessern und wertvolle Ressourcen bei Medizinischem
Dienst, Krankenkassen und Krankenhäusern zu sparen.

Fehlende nachstationäre Angebote belasten die Krankenhäuser
„Rund 22 Prozent der MDK-Prüfungen erfolgen aufgrund einer Überschreitung der
oberen Grenzverweildauer.1 Wir haben uns diese Fälle in den evangelischen
Krankenhäusern genau angesehen: Zwar ist die medizinische Versorgung der
Patienten abgeschlossen, aber eine Entlassung aus dem Krankenhaus ist in vielen
Fällen aus ethischer Sicht nicht vertretbar. Dies betrifft insbesondere
besonders schutzbedürftige Patientinnen und Patienten. Typische Beispiele sind
alte, multimorbide Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihres Pflegebedarfs
nicht in ihr Zuhause zurückkehren können. Eine nahtlose Überleitung in eine
Kurzzeitpflege, eine Wohngruppe, ein Pflegeheim oder – bei nicht heilbaren,
lebensbedrohenden Erkrankungen – in ein Hospiz ist aufgrund mangelnder
Kapazitäten oft nicht möglich. Daher bleiben die Betroffenen in stationärer
Behandlung, bis ein passender Betreuungsplatz gefunden ist. Doch nicht nur
ältere, mehrfach schwer erkrankte Menschen sind betroffen, sondern auch
Menschen mit psychischen Erkrankungen, die nach einem Krankenhausaufenthalt
nicht in ihre Wohngruppen zurückkehren können. Das finanzielle Risiko für den
verlängerten Krankenhausaufenthalt und eine verantwortungsbewusste Betreuung
dieser vulnerablen Patientengruppen tragen die Krankenhäuser. Somit gehen
fehlende Kapazitäten im nachstationären Bereich und eine erschwerte
Sektor-übergreifende Zusammenarbeit allein zu Lasten der Krankenhäuser, da sie
die entstehenden Kosten nicht vergütet bekommen. Die geplante Einführung von
Prüfquoten und Aufschlägen wird dieses Risiko verstärken“, verdeutlicht
Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen
Krankenhausverbandes (DEKV).

Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen beim Entlassmanagement
stärken
Der Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a Satz 9 SGB V
beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung hat das Ziel,
die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an
die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Zugleich regelt er den Anspruch der
Patientinnen und Patienten auf ein Entlassmanagement durch das Krankenhaus und
die Unterstützung dieser Maßnahmen durch die Krankenkasse. Laut §10, Absatz 1
ist es Aufgabe der Krankenkasse, gemeinsam mit dem Krankenhaus rechtzeitig vor
der Entlassung des Patienten die für die Umsetzung des Entlassplans
erforderliche Versorgung zu organisieren, etwa die notwendigen
Leistungserbringer zu kontaktieren und für deren zeitgerechten Einsatz zu
sorgen. „Daher fordert der DEKV den Artikel 1, Nummer 23 § 275c Absatz 3 im
MDK-Reformgesetz dahingehend anzupassen, dass eine Rechnungskürzung, die sich
auf die obere Grenzverweildauer bezieht, nicht erfolgen darf, wenn die
verlängerte stationäre Verweildauer darin begründet ist, dass eine Überleitung
in eine notwendige Versorgung trotz Unterstützung der Kranken- und Pflegekassen
nicht möglich ist. Diese Änderung im MDK-Reformgesetz führt aus unserer Sicht
zu einer dringend notwendigen engeren Zusammenarbeit von Kranken- und
Pflegekassen mit dem Entlassmanagement in den Krankenhäusern. Diese Stärkung
des Entlassmanagements betont die gemeinsame Verantwortung für die Patientinnen
und Patienten, verbessert deren Versorgung und schont die Behandlungsressourcen
in den Krankenhäusern“, so Radbruch.

Berlin, 14. Oktober 2019

Quellen:
1 medinfoweb: Herbstumfrage 2018 zur Krankenhausrechnungsprüfung 2017.

Quelle: DEKV, 14.10.2019

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