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MDK-Reformgesetz: Versorgung von Patienten ohne soziales Netz absichern

MDK-Reformgesetz: Versorgung von Patienten ohne soziales Netz absichern (KKVD).



Der Gesundheitsausschuss des Bundestages kommt heute zu seiner Anhörung zum MDK-Reformgesetz zusammen. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) fordert, dass Kliniken ermöglicht wird, in Ausnahmefällen Patienten stationär versorgen zu dürfen, wenn sie kein stabiles soziales Netz haben oder
ihre ambulante Versorgung nicht geklärt ist.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Immer mehr Menschen leben
alleine und haben kein stabiles soziales Netz. Das kann bei ambulanten
Operationen in Kliniken vor allem bei älteren Patienten zu Problemen führen.
Ist der Patient in der Nacht nach der Narkose zuhause alleine, kann er im
Notfall vielleicht keine Hilfe holen. Daher nehmen Krankenhäuser in solchen
Fällen alleinstehende, multimorbide Patienten zu deren Sicherheit stationär
auf. Die Krankenkassen zweifeln jedoch regelmäßig an, dass dies erforderlich
war, und lehnen die Erstattung der Kosten dafür ab. Gleiches gilt in Fällen, in
denen bei zumeist älteren Patienten mit Mehrfacherkrankungen die Versorgung
nach einer stationären Behandlung nicht geklärt ist.“

Oftmals sind Kurzzeitpflege-, Pflege- oder Rehaplätze kurzfristig nicht
verfügbar. Sie bereitzustellen, liegt eigentlich in der Verantwortung der
Krankenkassen.

Rümmelin weiter: „Kliniken stehen dann vor der schwierigen Entscheidung, den
hilfsbedürftigen Patienten in die Ungewissheit entlassen zu müssen oder zur
Überbrückung auf der Station zu behalten. Entscheidet sich das Krankenhaus für
eine Weiterversorgung, wird ihm vom Medizinischen Dienst bei der Prüfung
oftmals vorgeworfen, den Patienten nicht rechtzeitig entlassen zu haben. Für
die Kliniken führt dies zu bürokratisch aufwändigen Fallprüfungen. Die
Krankenkassen stellen in der Folge Rückforderungen und kürzen Rechnungen.“

Mit den im MDK-Reformgesetz geplanten Neuregelungen sind zudem Sanktionen für
die Krankenhäuser vorgesehen.

„Daher sollten im MDK-Reformgesetz Regelungen ergänzt werden, die dieser
gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Kliniken sollte ermöglicht
werden, in Ausnahmefällen Patienten stationär versorgen zu dürfen, wenn sie
kein stabiles soziales Netz haben oder die ambulante Versorgung nicht geklärt
ist. Der kkvd hat dafür konkrete Vorschläge gemacht. Gerade die Teams in
katholischen Kliniken geraten in solchen Fällen immer wieder in Gewissensnöte,
da ihnen eine umfassende Sorge für die Patienten besonders am Herzen liegt“, so
Rümmelin abschließend.

Quelle: KKVD, 14.10.2019

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