MDS zum MDK-Reformgesetz
MDS zum MDK-Reformgesetz (Pressemitteilung).
Aus Anlass der 2./3. Lesung des MDK-Reformgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt der Verwaltungsrat des MDS: Die Versicherten- und Arbeitgebervertreter in der Sozialen Selbstverwaltung haben mit großem Einsatz, starken Argumenten und gemeinsam mit den Sozialpartnern die vom Bundesgesundheitsminister geplante totale Entmachtung
der ehrenamtlichen Verwaltungsräte beim GKV-Spitzenverband und in den
Medizinischen Diensten verhindert.
Das Nachgrätschen jetzt ist durch nichts zu rechtfertigen und kontraproduktiv
für die dauerhafte Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen
Gesundheitssystems. Vollkommen unverständlich ist, dass die Versicherten- und
Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste künftig
nur noch ein weiteres Ehrenamt in der Sozialversicherung innehaben und für
maximal zwei Amtsperioden wählbar sein dürfen. Zumal diese Begrenzung für die
anderen Verwaltungsratsmitglieder (Patienten- und Berufsvertreter) nicht
gilt.
Im Ergebnis hat damit der Bundestag heute einen weiteren Schritt zur
Entmachtung der Sozialen Selbstverwaltung beschlossen. Wohlgemerkt: In
diametralen Gegensatz auch zum Koalitionsvertrag, in dem ausdrücklich eine
Stärkung der Selbstverwaltung festgeschrieben ist.“
Quelle: Pressemitteilung, 07.11.2019