Geplantes Aus für das Krankenhaus Spaichingen: Kreistagsmitglieder als Entscheider verhalten sich still und sprachlos /> Mindestfallzahlen entziehen Spitälern den Leistungsauftrag indirekt />

Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden mydrg.de





groups

Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt anlässlich der zweiten Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss am 13. Februar noch einmal dringend davor, den Fortbestand Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) in
Krankenhausträgerschaft zu gefährden.

„Rund 18.000 Ärzte arbeiten heute in den mehr als 2800 MVZ bundesweit. Sie
leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der medizinischen
Versorgung. Sie erschließen zudem angestellt ärztliche Tätigkeiten für die
ambulante Patientenversorgung, die auf selbstständiger Basis nicht zur
Verfügung stünden“, erklärt DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Nach dem Gesetzentwurf sollen in MVZ frei werdende Stellen angestellter Ärzte
nicht mehr automatisch nachbesetzt werden können. Das würde die ambulante
ärztliche Versorgung schwächen und die Ziele des TSVG konterkarieren. Wenn die
Nachbesetzung von Stellen in den MVZ von der ohnehin unzureichenden und
fehlsteuernden Bedarfsplanung abhängig gemacht wird, könnten die
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) faktisch über die Fortexistenz der MVZ
bestimmen. Da die KVen MVZ in Krankenhausträgerschaft begrenzen wollen und
grundsätzlich eine betont kritische Haltung zu ambulanten Leistungen in
Krankenhäusern einnehmen, wäre die Zukunft vieler MVZ mehr als ungewiss.
Absolut inakzeptabel sind auch die vorgesehenen Modalitäten. Werden von den
KVen niedergelassene Praxen in überversorgten Regionen nicht zur
Wiederbesetzung freigegeben, müssen an die Inhaber Entschädigungszahlungen
geleistet werden. Die verweigerte Nachbesetzung in MVZ soll dagegen ohne
Ausgleiche stattfinden. Dies wäre eine Enteignung auf kaltem Wege und dürfte
einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 12.02.2019

« Geplantes Aus für das Krankenhaus Spaichingen: Kreistagsmitglieder als Entscheider verhalten sich still und sprachlos | Medizinische Versorgungszentren dürfen nicht gefährdet werden | Mindestfallzahlen entziehen Spitälern den Leistungsauftrag indirekt »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige