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Medizinisches und pflegerisches Personal von Dokumentationspflichten befreien

Medizinisches und pflegerisches Personal von Dokumentationspflichten befreien (Marburger Bund).



Bei exponentiell ansteigenden Corona-Infektionszahlen und ansteigenden krankheitsbedingten Ausfällen des medizinischen Personals werden alle verfügbaren Gesundheitsfachberufe dringend in der Patientenversorgung benötigt. Deshalb müssen Abrechnungsprüfungen, Fallbesprechungen oder auch Qualitätsprüfungen durch
den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Anfragen von medizinischen Begründungen und sogenannte Falldialoge durch
die Krankenkassen ausgesetzt werden, fordert der Marburger Bund.

Die Dokumentationserfordernisse für Qualitätsvorgaben und reine
Abrechnungszwecke seien in einer eskalierenden Pandemielage auszusetzen. Das in
der Patientenversorgung beschäftigte medizinische Fachpersonal müsse von
derartigen Dokumentationspflichten befreit werden, damit es sich der Behandlung
und Pflege von Patienten vollumfänglich widmen könne, heißt es im Beschluss der
heutigen 137. Hauptversammlung des größten deutschen Ärzteverbandes, die
erstmals ausschließlich digital stattfindet.

Die Delegierten forderten zudem, dass die Prüfquote für Krankenhausabrechnungen
beim Medizinischen Dienst auch im nächsten Jahr auf maximal fünf Prozent
begrenzt bleibt, damit medizinische Fachkräfte für die Pandemiebewältigung zur
Verfügung stehen, statt einer Abrechnungsbürokratie zu dienen. Die sonst mit
den Abrechnungstätigkeiten befassten medizinischen Fachkräfte des MDK und auch
der Krankenhäuser stünden somit der unmittelbaren medizinischen wie
pflegerischen stationären Patientenversorgung zur Verfügung.

Quelle: Marburger Bund, 07.11.2020

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