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Mehrkosten für Bonus für Infektionsschutzbeauftragte müsse der Bund tragen

Infektionsschutzbeauftragte: Mehrkosten nicht Beitragszahler der sozialen Pflegeversicherung abwälzen (VdEK).



Gestern wurden vom Kabinett Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Covid-19-Schutzgesetz beschlossen. Diese sollen nun ins laufende parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Dazu kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

„Wir unterstützen das Vorhaben, denjenigen Pflegekräften einen weiteren
finanziellen Bonus zukommen zu lassen, die in den Pflegeeinrichtungen die
innerbetrieblichen Hygieneschutzpläne koordinieren. Die Aufgabe der sogenannten
Infektionsschutzbeauftragten ist wichtig und verdient Anerkennung.

Es kann jedoch nicht sein, dass die Mehrkosten in Höhe von rund 130 Millionen
Euro für diesen Bonus auf die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen der
sozialen Pflegeversicherung (SPV) abgewälzt werden. Der Bund will diese
offensichtlich nicht refinanzieren. In den ersten Entwürfen der
Änderungsanträge war das noch vorgesehen. Dieser wichtige Punkt ist jedoch
still und heimlich im Kabinettsbeschluss herausgenommen worden. Das ist umso
unverständlicher, als dass die SPV bereits heute in eine finanzielle Schieflage
geraten ist, die gerade notdürftig und systemfremd über Bundesdarlehen
aufgefangen werden musste. Das ist ein gefährlicher Schritt hin zu einer
Finanzierung der SPV auf Pump.

Refinanzierung des Pflegebonus regeln
Die finanzielle Anerkennung der Pflegekräfte ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die entsprechend aus Steuermitteln finanziert werden muss. Genauso
wurde es auch beim Pflegebonus für alle Pflegekräfte geregelt. Das Parlament
ist nun gefordert, die Refinanzierung durch den Bund konsequent zu regeln.
Darüber hinaus fordert der vdek, grundsätzlich eine Finanzierungsreform der SPV
anzugehen. Auch um die laufend steigenden Eigenanteile in der stationären
Pflege abzufedern. Im Bundesdurchschnitt liegen diese derzeit bereits bei rund
2.200 Euro monatlich.“

Reformvorschläge der Ersatzkassen zur Finanzierungsreform
Es muss ein verbindlicher und dauerhaft angelegter Steuerzuschuss in die SPV
etabliert werden. Die Absicherung des Pflegerisikos ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Zuschuss könnte regelgebunden, z. B. als
Anteil der Leistungsausgaben ausgestaltet werden, der im Gleichtakt mit den
Ausgaben der Pflegeversicherung steigt.
Die Länder müssen endlich die Investitionskosten übernehmen. Das ist ihre
Aufgabe, der sie bis heute nicht nachkommen. Das würde die Pflegebedürftigen
sofort um 469 Euro im Monat entlasten.
Die private Pflegeversicherung (PPV) solle am gemeinsamen Solidarausgleich mit
der SPV beteiligt werden. Dies wäre solidarisch, da die PPV im Vergleich zur
SPV vor allem einkommensstarke Personen mit guten Risiken (geringere
Pflegewahrscheinlichkeit) versichert. Nach Ansicht von Experten findet hier
aktuell eine Risikoselektion statt.

Quelle: VdEK, 25.08.2022

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