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MVZ: Patientenversorgung geht über Kapitalinteresse

Patientenversorgung geht über Kapitalinteresse (SpiFa).



Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die aktuelle Forderung der Gesundheitsministerkonferenz an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), klare Regeln für Investorentätigkeiten im Bereich der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu schaffen
und Investitionen mit reinem Kapitalinteresse einen Riegel vorzuschieben.

Die Länder betrachten mit Sorge die Entwicklungen in der deutschen
Gesundheitsversorgung: investorengetragene MVZ sind kein Einzelfall mehr und
keine Stilblüte der zahnärztlichen Versorgung. Tatsächlich überwiegt ihr Anteil
bereits über viele Facharztgruppen hinweg – mit steigender Tendenz. „Hier ist
zügiges Handeln seitens des Gesetzgebers gefragt,“ so der
SpiFa-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Dirk Heinrich. „Wir brauchen in Deutschland
mehr denn je Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Diese müssen aber von
einer nachhaltigkeitsgetriebenen Orientierung an Gemeinwohlinteressen anstatt
dem kurzfristigen Ziel einer möglichst hohen Rendite getrieben sein. Und dafür
brauchen wir klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Nur so kann eine
allumfassende Patientenversorgung langfristig sichergestellt und die Freiheit
ärztlicher Entscheidungen, was Diagnose und Therapie betrifft, geschützt
werden.“

Der SpiFa stellt in diesem Zusammenhang weitere konkrete Forderungen. Dazu
gehören beispielsweise die Verpflichtung, dass die Leitung eines medizinischen
Versorgungszentrums stets einem zugelassenen Vertragsarzt bzw. Vertragsärztin
obliegen muss. Heinrich hierzu: „Damit könnte zumindest im Ansatz
sichergestellt werden, dass unternehmerische Entscheidungen aufgrund von
medizinischen und nicht rein ökonomischen Prinzipien getroffen werden.“

Darüber hinaus fordert der SpiFa die Erstellung eines durch GKV-Spitzenverband,
Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft
gepflegten Transparenzregisters hinsichtlich der Trägerstrukturen und
wirtschaftlich Berechtigten von medizinischen Versorgungszentren sowie die
erneute Prüfung der Zulassung von MVZ zur vertragsärztlichen Versorgung im
Falle, dass sich die Trägerstruktur, Gesellschaftsform oder wirtschaftliche
Berechtigung ändert. SpiFa-Hauptgeschäftsführer Robert Schneider hebt die
Aktualität und Dringlichkeit des Problems hervor: „Uns liegen Berichte und
aktuelle Akquise-Anschreiben zum Erwerb von Praxen vor, die nicht nur die
sogenannten diagnostischen Fachgruppen betreffen. Wir werden auch mit
Akquise-Bestrebungen in der (fach-)ärztlichen Grundversorgung konfrontiert wie
z.B. der Orthopädie aber auch der Allgemeinmedizin. Diese Schreiben erreichen
täglich zig Fachärztinnen und Fachärzte und ermutigen diese, Ihre Praxissitze
zu verkaufen. Damit wird die Gefahr, die von Kapitalinvestoren im
Gesundheitswesen ausgeht, für viele Fachärztinnen und Fachärzte sowie die
zukünftige Patientenversorgung zur konkreten Bedrohung. Hier muss der
Gesetzgeber dringend handeln!“

Quelle: SpiFa, 24.06.2022

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