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Neuer Anlauf in die immer noch falsche Richtung

Neuer Anlauf in die immer noch falsche Richtung (VKD-Online).



Leistungen verbessern, Qualität und Transparenz verbessern, strukturelle Verwerfungen beseitigen - so begründet das Bundesgesundheitsministerium seinen neuen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Wie soll das zu schaffen sein? Ambulante Notfallversorgung – endlich mal die Realität zur Kenntnis nehmen!
Berlin, d. 30. Oktober 2020. Leistungen verbessern, Qualität und Transparenz
verbessern, strukturelle Verwerfungen beseitigen – so begründet das
Bundesgesundheitsministerium seinen neuen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung
der Gesundheitsversorgung (GVWG). Wie soll das zu schaffen sein? Ganz einfach,
denkt man sich offenbar in Berlin: Kontrollen verschärfen, Kontrollen
verschärfen und Aufgaben dorthin verlagern, wo es kaum Kompetenzen dafür gibt.
„Dieser Referentenentwurf – im Übrigen ein Sammelsurium aller möglichen
Regelungen – ist ein Papier, das in weiten Teilen in den Krankenhäusern
eigentlich nur mit Empörung zur Kenntnis genommen und abgelehnt werden kann“,
kommentiert der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands
(VKD), Dr. Josef Düllings. „Will das Ministerium zum Ende dieses schwierigen
Jahres in einem Anfall von Kontrollitis nochmal kräftig die Daumenschrauben
anziehen?“

„Als Praktiker fragt man sich wirklich, wie viele Runden müssen wir eigentlich
noch drehen, ehe man von verantwortlicher Stelle endlich eine Lösung zur
ambulanten Notfallversorgung erwarten darf, die dem Patienten gerecht wird und
nicht den einseitigen Interessen bestimmter Verbände“, so der VKD-Präsident.
„Wir haben kein Erkenntnisproblem. Die Haltung ist das Problem. Die
Integrierten Notfallzentren (INZ) mit ursprünglich vorgesehenen massiven
Eingriffen in die Organisationshoheit der Krankenhäuser sind anscheinend –
hoffentlich! vom Tisch. Nun sollen die KVen Vorgaben dafür machen, wer
überhaupt in einer Krankenhaus-Notaufnahme behandelt werden darf. Ohne diese
Ersteinschätzung soll das Krankenhaus seine Leistung, falls es sie dennoch
erbringt – es geht ja um Notfälle – dann auch nicht abrechnen dürfen. Heißt im
Klartext: Die, die es bisher schon für ihren eigenen Bereich nicht hinbekommen
haben, sollen es jetzt auch noch für die Krankenhäuser regeln.“

Nach Angaben des Zentralinstituts der Kassenärztlichen Versorgung (ZI) werden
pro Jahr in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser etwa zehn Millionen
ambulante Notfallpatienten versorgt, in den KV-Bereitschaftsdienstpraxen sind
es etwa neun Millionen Patienten. Dr. Düllings: „Da muss man sich doch fragen,
warum die Patienten überwiegend bei den Krankenhäusern Hilfe suchen. Die
Antwort ist einfach: Sie wissen, dass sie hier zu jeder Zeit medizinisch und
pflegerisch Hilfe bekommen. Die Krankenhäuser leisten seit Jahren zu
unterirdischen Vergütungen den größten Teil der Notfallversorgung für die
Bürger in hoher Qualität – den Sicherstellungsauftrag haben sie dafür nicht.
Den haben die Kassenärzte, die ihn nicht erfüllen können.

Angesichts der realen Versorgungslage und auch aus Qualitätsgründen lehnt der
VKD die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen ab. „Man kann nicht den Bock
zum Gärtner machen. Sachgerecht und patientenorientiert wäre eine Lösung der
ambulanten Notfallversorgung in der Hand der Krankenhäuser – etwa, wie in
Österreich, der Schweiz oder Dänemark – in Form von Polikliniken, die den
Patienten zeitnah die richtige Diagnostik und integrierte fachärztliche
Versorgung ermöglichen“, so Dr. Düllings.

Für unsere Kolleginnen und Kollegen, die sich gemeinsam mit ihren Belegschaften
derzeit intensiv auf die gerade anrollende zweite Pandemiewelle vorbereiten,
ist dieser Gesetzentwurf einen Schlag ins Gesicht. Nicht wenige Vertreter des
KV-Systems haben sich in den letzten Monaten vor Ort weggeduckt, als es darum
ging, mit Corona-Tests an der Eindämmung der Pandemie mitzuhelfen. Hausärzte
waren im Alarmzustand. Kinder- und Jugendärzte lehnten die Durchführung von
Corona-Tests ab. Sicherstellung sieht anders aus. Die Bevölkerung hat das zur
Kenntnis genommen. Sie weiß, an wen sie sich im Ernstfall wenden muss. Dies ist
offenbar auf der Gesetzgebungsebene noch nicht angekommen. Wir plädieren sehr
dafür, die Praxis zur Kenntnis zu nehmen.

Quelle: VKD-Online, 30.10.2020

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