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Neuer Krankenhausplan des Landes Brandenburg veröffentlicht mydrg.de





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Neuer Krankenhausplan des Landes Brandenburg veröffentlicht

Neuer Krankenhausplan des Landes Brandenburg veröffentlicht (Land Brandenburg).



Der Vierte Krankenhausplan des Landes Brandenburg wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht (Link). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird der Vierte Krankenhausplan mit Wirkung zum 1. August 2021 mittels Feststellungsbescheiden für die Krankenhäuser und Ausbildungsstätten rechtskräftig. Das Kabinett
hatte den neuen Krankenhausplan am 22. Juni 2021 unter dem Dach der „Gemeinsamen Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg“ beschlossen.

Zum ersten Mal haben Berlin und Brandenburg ihre jeweiligen
Krankenhausplanungen umfassend miteinander abgestimmt und auf der Grundlage
gemeinsamer Versorgungsziele und Planungsgrundsätze sowie einheitlicher
Datengrundlage erstellt. Aufgrund einer sich immer weiter entwickelnden
Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg wurden beispielsweise die Planungszyklen
harmonisiert, so dass die Laufzeiten der Krankenhauspläne von Berlin und
Brandenburg synchronisiert sind. Trotz gemeinsamer Planung hat jedes Land aus
rechtlichen Gründen auch weiterhin einen eigenständigen Krankenhausplan.

Ziel des Vierten Krankenhausplanes ist die Sicherung einer qualitätsgesicherten
und wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen. Dies
bedeutet, dass alle Krankenhausstandorte für die regionale
Gesundheitsversorgung erhalten bleiben und auch in Zukunft eine
bedarfsgerechte, flächendeckende, gut erreichbare und qualitativ hochwertige
medizinische Versorgung in allen Teilen des Landes sichergestellt wird. Im
Krankenhausplan sind insgesamt 54 Krankenhäuser an 66 Standorten aufgenommen,
von denen sich 22 Krankenhäuser in öffentlicher, 19 in privater und 13 in
freigemeinnütziger Trägerschaft befinden.

Der Plan legt die Pfeiler für die nächsten Jahre in der Krankenhausplanung
Brandenburgs fest. So sind Strukturentscheidungen, wie beispielsweise die
Umstellung von der Rahmenplanung auf eine bettenscharfe quantitative Ausweisung
von Planbetten je Hauptdisziplin oder auch die Stärkung der geriatrischen
tagesklinischen Versorgung getroffen worden. Auf der anderen Seite wurden aber
auch die Pädiatrien und Geburtsstationen gesichert und die Angebote an
spezifischen medizinischen Leistungen unterstützt.

In Summe gibt es landesweit einen bedarfsnotwendigen Bettenaufwuchs in den
einzelnen Fachgebieten sowohl im vollstationären Bereich als auch im
teilstationären Bereich. So ist die Anzahl der vollstationären Betten von
insgesamt 15.313 Betten im Jahr 2017 auf 15.694 vollstationäre Betten im
Vierten Krankenhausplan angehoben. Im teilstationären Bereich gibt es einen
Aufwuchs von 1.583 teilstationären Plätzen im Jahr 2017 auf 1.972
teilstationäre Plätze. Daraus ergibt sich ein Aufwuchs von insgesamt 381
vollstationären Betten und 389 teilstationären Plätzen, die sich
unterschiedlich auf die einzelnen Fachgebiete verteilen.

Damit ergibt sich mit dem Vierten Krankenhausplan im Land Brandenburg eine
Gesamtkapazität von insgesamt 17.666 Betten und teilstationären Plätzen.

Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete
Bedarf an stationären Krankenhauskapazitäten festgestellt, zum anderen wird mit
dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen
Versorgung der Bevölkerung bedarfsnotwendig sind und dementsprechend vom Land
gefördert werden. Die Feststellungsbescheide dienen zudem als Grundlage für die
Budgetverhandlungen mit den Krankenkassen.

Quelle: Land Brandenburg, 23.07.2021

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