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Neues Krankenhausgesetz verbessert Qualität der medizinischen Versorgung in Niedersachsen

Niedersachsen: Einführung einer Krankenhausaufsicht durch das Sozial- und Gesundheitsministerium, Regelungen für die Notfallversorgung und Verpflichtung der Krankenhäuser auf Nutzung des IVENA-Systems konsentiert (Pressemeldung).



Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU haben heute in der Sitzung des Sozialausschusses die Beratungen zum Entwurf eines Niedersächsischen Krankenhausgesetzes abgeschlossen. Der Niedersächsische Landtag soll das Gesetz im Juni-Plenum verabschieden. Damit entsteht bundesweit das modernste
Krankenhausgesetz, das die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, auskömmliche Personalausstattung und effiziente Nutzung
von Ressourcen stellt. Gleichzeitig werden die Vorschläge der niedersächsischen
Enquetekommission zur Sicherheit der ambulanten und stationären Versorgung in
Niedersachsen umgesetzt. Damit hält die Regierungskoalition aus SPD und CDU
auch an dieser Stelle Wort.

„Gerade die Corona-Pandemie hat die hohe Leistungsfähigkeit unserer
Krankenhäuser unter Beweis gestellt. Zugleich zeigte sie aber auch
Schwachpunkte auf, die wir jetzt korrigieren wollen. Mit dem Gesetz stoßen wir
überfällige Strukturdebatten an, die den Rahmen für die laufenden Entwicklungen
im Gesundheitswesen – wie die zunehmende Spezialisierung der Kliniken und
bundesgesetzliche Vorgaben zu sogenannten Mindestmengen – setzen soll“, sagt
Uwe Schwarz, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Es war übrigens
richtig, dass wir die Enquete durch die Corona-Pandemie verlängert haben, um
wichtige Erkenntnisse daraus in unseren Abschlussbericht mit aufnehmen zu
können, beispielsweise die Berücksichtigung von Isolierstationen bei
zukünftigen Baumaßnahmen.“

„Wir gliedern das Land zukünftig in acht Versorgungsregionen, um eine
gleichmäßige wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Krankenhäuser gliedern
sich künftig je nach Leistungsstruktur in die drei Versorgungsstufen Grund- und
Regelversorgung, Schwerpunktkrankenhäuser, Maximalversorger, sowie unabhängig
davon auch in Fachkrankenhäuser. Damit schaffen wir wichtige Kriterien für eine
Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen in einem Flächenland wie
Niedersachsen“, so Uwe Schwarz. Eine wesentliche Neuerung sieht der
SPD-Gesundheitspolitiker in der erstmaligen Einführung einer
Krankenhausaufsicht durch das Sozial- und Gesundheitsministerium: „Künftig
erhält das Ministerium eindeutige Kompetenzen, die Angebote der
niedersächsischen Krankenhäuser besser überprüfen und koordinieren zu können.
Die landesseitige Förderung orientiert sich künftig an einer neuen
Verteilungsstruktur.“

„Von dieser neugeschaffenen Struktur wird insbesondere der ländliche Raum
profitieren“, betont der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Volker
Meyer. Der Erhalt und Ausbau von Kliniken folge nun einer klaren Logik und
nachvollziehbaren Kriterien. Für Krankenhäuser ohne eine entsprechende
Perspektive zeige das Gesetz Alternativen auf. Herzstück seien dabei die neuen
Regionalen Gesundheitszentren, die weiterhin eine wohnortnahe
Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherstellen und ein zukunftsfestes Modell seien.

„Und erstmalig haben wir auch Regelungen für die Notfallversorgung im Gesetz
aufgenommen und verpflichten die Krankenhäuser, das IVENA-System zu verwenden,
damit Notfallpatienten schnellstmöglich in die richtige Notfallaufnahme
gebracht werden können“, so Meyer abschließend.

Quelle: Pressemeldung, 08.06.2022

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