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Neustart der Unabhängigen Patientenberatung als Stiftung der Zivilgesellschaft

Neustart der Unabhängigen Patientenberatung als Stiftung der Zivilgesellschaft (Pressemitteilung).



Gemeinsame Erklärung der Patienten- und Verbraucherorganisationen zur Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Rechtsgutachten liefert Gesetzentwurf für ein Stiftungsmodell. Patienten- und Verbraucherorganisationen fordern Anbindung der UPD an die Zivilgesellschaft und Sicherstellung ihrer
Unabhängigkeit. Bereits im November 2020 forderten maßgebliche Patientenorganisationen inklusive des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) die Neuaufstellung der
Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) noch in dieser
Legislaturperiode. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des vzbv liefert jetzt einen
Vorschlag, wie das auch von der Politik favorisierte Stiftungsmodell konkret
aussehen könnte.

„Gemeinsam mit den anderen Patientenorganisationen fordern wir die Politik dazu
auf, die Unabhängige Patientenberatung nachhaltig und im Sinne der Patientinnen
und Patienten aufzustellen. Eine privatrechtliche Stiftung, verantwortet von
zivilgesellschaftlichen Organisationen, sichert ihre Neutralität und
Unabhängigkeit. So können wir garantieren, dass die Probleme der Patienten im
Gesundheitswesen in die relevanten Gremien der Gesundheitspolitik gelangen“,
sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Rechtsgutachten skizziert Stiftung Unabhängige Patientenberatung
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Bernd Andrick, Ruhr-Universität Bochum,
schlägt eine konkrete Formulierung für ein Errichtungsgesetz vor. Der Gutachter
empfiehlt insbesondere:

dass Zweck der Stiftung die Förderung und Sicherung der Unabhängigen
Patientenberatung sein soll,
dass die Stiftung zur Erfüllung dieser Aufgabe einen jährlichen Zuschuss des
Bundes erhalten soll,
dass die Rechtsaufsicht über die Stiftung beim Bundesministerium für Gesundheit
liegen soll.
Anknüpfend an den Zweck der Stiftung – die unabhängige Patientenberatung – soll
laut Gutachten das Leitungsorgan mit Organisationen besetzt werden, die eine
enge fachliche Nähe zur Patientenberatung haben. Dem würden insbesondere die
maßgeblichen Patientenorganisationen gemäß 140f SGB V gerecht. In einem
angemessenen Verhältnis zu den Patientenorganisationen solle schließlich der
Bund als Stiftungsinitiator eingebunden werden.

Der vzbv ist überzeugt, dass unter dem Dach einer zivilgesellschaftlich
verantworteten Stiftung eine neue UPD im Dienste der Patienten entstehen kann.
Aus der Zivilgesellschaft heraus kann die UPD in Zukunft wieder ein sehr hohes
Vertrauen genießen. Die Patientenorganisationen, zu denen auch der vzbv gehört,
sind parteiisch für Patienten und garantieren die Weiterbearbeitung der
Probleme in der Gesundheitspolitik und ihren Gremien. Deshalb muss die UPD in
Zukunft wieder durch Patientenorganisationen verantwortet werden.

Hintergrund

Der Bundesrechnungshof hatte den gegenwärtigen Träger der UPD scharf
kritisiert. Die aktuelle Förderperiode der UPD endet im Jahr 2022. Damit eine
Neuaufstellung der UPD gelingt, muss die Politik noch in dieser
Legislaturperiode die Weichen dafür stellen.

Die vollständige Erklärung der Verbände finden Sie hier.
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Andrick finden Sie hier.
Die Forderung des vzbv zur UPD für die Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung, 08.02.2021

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