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Niedersächsische Krankenhäuser fordern neuen Rettungsschirm

Krankenhäuser - Untergrenzen für Pflegepersonal aufheben und Bezahlung für freigehaltene Corona-Betten (Niedersächsische Krankenhausgesellschaft).



Die Krankenhäuser in Niedersachsen fordern für die zweite Corona-Welle einen Rettungsschirm der Bundespolitik. Um die anstehenden Herausforderungen durch die Pandemie stemmen zu können, sei es notwendig, die Untergrenzen für Pflegepersonal aufzuheben und erneut eine Bezahlung für freigehaltene Corona-Betten sicher
zustellen, fordert die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG), als Zusammenschluss aller Krankenhäuser in Niedersachsen.

„Die steigende Zahl der Corona-Infektionen zeigt: Die zweite Welle ist da.
Damit die Krankenhäuser nicht von ihr überrollt werden, benötigen sie in den
kommenden Wochen und Monaten verlässliche Rahmenbedingungen“, stellt der
Vorsitzende der NKG, Dr. Hans-Heinrich Aldag, klar. Nur dann könne es gelingen,
die Pandemie zu bewältigen und dafür müsse der Gesetzgeber dringend jetzt den
Rahmen schaffen. „Damit sich die Krankenhäuser auf die Versorgung der
Covid-19-Patienten konzentrieren können, muss zum einen ihre Liquidität zu
jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.“ Daneben müsse auch die Flexibilität beim
Personaleinsatz, insbesondere im Pflegedienst, gewährleistet sein. „Die
Versorgung einer steigenden Anzahl an Covid-19-Patienten ist eine absolute
Ausnahme- und Notfallsituation. Sie darf nicht von Personalvorgaben behindert
oder sogar verhindert werden, die für den Alltagsbetrieb der Krankenhäuser
gedacht waren“, so Dr. Aldag.

„Zur Sicherung der Liquidität müssen die Freihaltepauschalen wieder umgehend
eingeführt werden“, konkretisiert NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke, der
finanzielle Rahmen müsse für die gesamte Dauer der Pandemie gesichert werden.
Die Krankenhäuser bräuchten zudem Spielräume, um ihre Patienten bestmöglich zu
versorgen. Die Flexibilität beim Personaleinsatz dürfe insbesondere nicht durch
regulatorische Beschränkungen wie die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
ausgehebelt werden. Diese müsse wieder umgehend ausgesetzt werden. „Nur so
erhalten die Krankenhäuser die notwendige Flexibilität, Personal dort
einzusetzen, wo es am dringendsten gebraucht wird, und gleichzeitig die
Sicherheit, dass ihre wirtschaftliche Existenz nicht erschüttert wird.“

„Über die Wiedereinführung der Möglichkeit, dass Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen im Bedarfsfall dazu bestimmt werden können,
Patienten, die einer nicht aufschiebbaren akutstationären Krankenhausversorgung
bedürfen, vollstationär zu behandeln, kann ebenfalls eine spürbare Entlastung
des Krankenhauspersonals erreicht werden“, betont Dr. Aldag.

Für die Krankenhäuser sei es auch wichtig, „dass immer ausreichend Corona-Tests
und Laborkapazitäten zur Verfügung stehen“, ergänzt der NKG-Verbandsdirektor.
Nur ausreichende und sichere Testergebnisse ermöglichten es, die
Infektionsgefahr für Patienten, Mitarbeiter und Besucher deutlich zu
reduzieren. Dies betreffe PCR-Tests genauso wie Antigen-Schnelltests. Zudem sei
eindeutig sicher zu stellen, dass die Krankenhäuser nicht „zwischen die Stühle“
der verschiedenen Kostenträger gerieten und so letztlich auf eigene Kosten die
Tests beschaffen und durchführen müssten.

Helge Engelke fasst die aus Sicht der niedersächsischen Krankenhäuser zwingend
erforderlichen Inhalte eines weiteren Rettungsschirms, der auch für 2021 seine
Wirkung entfalten müsse, in den folgenden sieben Punkten zusammen:

Wiedereinführung der FreihaltepauschalenAussetzung der
Pflegepersonaluntergrenzen-VerordnungErhöhung des Pflegeentgeltwertes für
2021Fortführung der Verkürzung der Zahlungsfrist bei Krankenkassen auf fünf
Tage nach RechnungseingangFortführung der Absenkung der MDK-Prüfquote von 12,5
% auf 5 % pro QuartalKontinuierliche und jeweils ausreichende Verfügbarkeit von
Corona-TestsKompensation für ambulante Erlösausfälle.

Weitere Informationen:     
- Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG (0511 / 307 63 0)
- Helge Engelke, Verbandsdirektor der NKG (0511 / 307 63 0)
- Marten Bielefeld, stv. Geschäftsführer der NKG (0511 / 307 63 49)

Thielenplatz 3 - 30159 Hannover – www.nkgev.info

Koordination dieser Presseinformation für die NKG:
Daniel Meier, F 0163 2885688, info@med8.de

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) ist der Zusammenschluss
aller Krankenhäuser in Niedersachsen mit rund 41.000 Betten. 1,8 Mio. Patienten
werden pro Jahr in den niedersächsischen Krankenhäusern umfassend stationär
behandelt. Die Einrichtungen sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber
Niedersachsens. Rund 100.000 Mitarbeiter der verschiedenen Berufe beziehen ihr
Einkommen von den in der NKG zusammengeschlossenen Krankenhäusern.


Quelle: Niedersächsische Krankenhausgesellschaft, 04.11.2020

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