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Nordrhein-Westfalen weitet Unterstützung für Pflegeschulen aus

Nordrhein-Westfalen weitet Unterstützung für Pflegeschulen aus (Pressenachricht).



Unterstützung speziell für Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind: Das sieht eine neue Förderung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor. Auch diese Pflegeschulen können nun eine jährliche Pauschale pro belegtem Ausbildungsplatz beantragen. Im Jahr 2022 liegt
der Pauschalbetrag einmalig bei 567 Euro pro belegtem Platz, ab dem Jahr 2023 beträgt die Förderhöhe 189 Euro.

„Ich freue mich, dass wir die Förderung der Pflegeschulen in unterschiedlicher
Trägerschaft aneinander anpassen. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt,
damit sich alle Schulen zukunftssicher aufstellen und weiterhin eine qualitativ
hochwertige Ausbildung anbieten können. Die generalistische Ausbildung in der
Pflege bringt viele Änderungen mit sich, die die Schulen im laufenden Betrieb
umsetzen müssen. Die Mittel können sie daher vielfältig einsetzen, um
notwendige Ausgaben tätigen zu können“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann.

Die geförderten Schulen sollen die Mittel für die Errichtung, Mieten und
Anlagegüter von Pflegeschulen verwenden. Dabei orientiert sich die neue
Förderrichtlinie in der Förderhöhe an den Regelungen der mit Krankenhäusern
verbundenen Pflegeschulen. Förderfähig sind die generalistischen
Pflegeausbildungen und die auslaufenden Ausbildungen im Bereich der Altenpflege
(Altenpflegehilfeausbildung, Altenpflegeausbildung).

Interessierte Pflegeschulen können die Förderung ab sofort beantragen. Die
Bezirksregierung Münster ist für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge
zuständig.

Quelle: Pressenachricht, 28.01.2022

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