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Notstand in der klinischen Geburtshilfe

Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pädiatrie und der klinischen Geburtshilfe haben ihr Ziel verfehlt (Deutscher Hebammenverband).



Brandbrief an die Regierungskoalition: DHV warnt angesichts der aktuellen Gesetzes- und Reformvorstöße des Bundesgesundheitsministeriums vor massiven Versorgungsengpässen in der klinischen Geburtshilfe. Mit einem Brandbrief hat sich der Deutsche Hebammenverband (DHV) dieser Tage an die zuständigen Fraktionen in der Regierungskoalition gewandt. Die jüngsten Gesetzes- und Reformvorstöße, die Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung (PpUGV),
das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und die darin enthaltenen Änderungen zum
Pflegepersonalbudget
und
die Empfehlungen der Regierungskommission zur Weiterentwicklung der Pädiatrie
und der klinischen Geburtshilfe,
gefährdeten laut DHV im höchsten Maße die Versorgungsqualität in der klinischen
Geburtshilfe und damit die Versorgungssicherheit von Frauen und Kindern.

„Seit Jahren verschärft sich der Notstand in der klinischen Geburtshilfe“,
mahnt der DHV in seinem Brandbrief. Die seit Januar 2022 geltende
Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung und der aktuelle Gesetzesentwurf für ein
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz führten jetzt noch dazu, dass es Kliniken
absehbar unmöglich gemacht werde, Hebammenarbeit bedarfsgerecht einzuplanen und
zu refinanzieren.

Auch die von der Regierungskommission erst vor wenigen Wochen vorgestellten
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Pädiatrie und der klinischen
Geburtshilfe hätten ihr Ziel von vornherein verfehlt, weil sie unter Ausschluss
fachärztlicher, Hebammen- oder sonstiger Expertise aus der klinischen
Geburtshilfe erarbeitet wurden. Die Empfehlungen der Kommission enthielten
zudem keine Vorschläge, wie zukünftig der Einsatz von genügend Fachkräften in
der Geburtshilfe von den Kliniken finanziert werden könnten. Dies hatte der DHV
bereits in einem Offenen Brief vom 25.08.2022 scharf kritisiert.

Weiterhin verweist der DHV in seinem Brandbrief darauf, dass die
Regierungskoalition die Eins-zu-eins-Betreuung von Frauen unter der Geburt im
Koalitionsvertrag fest verankert habe. Tatsächlich aber stünden die aktuellen
Initiativen, Gesetzesentwürfe und Verordnungen des BMG diesem Ziel diametral
entgegen.

Die Versorgung in der klinischen Geburtshilfe, so der Appell des DHV, darf
nicht weiter belastet werden. „Wenn die drei obenstehenden Problemfelder nicht
gelöst werden”, so der Verband in seinem Brandbrief, „drohen uns die
verbliebenen Kreißsäle und Stationen wegzubrechen. Das geht vor allem zu Lasten
von Frauen, Kindern und Familien in einer der wichtigsten, aber auch
verletzlichsten Phasen ihres Lebens.“

Quelle: Deutscher Hebammenverband, 27.09.2022

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