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NRW-Krankenhausplanung: Verhandlungen starten

In Nordrhein-Westfalen beginnen die Verhandlung über neue regionale Versorgungskonzepte (MAGS NRW).



Gesundheitsminister Laumann: Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an. Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Phase: Am heutigen Donnerstag, 17. November, starten die Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und den Krankenkassen über die
Versorgungskonzepte in den Regionen. In diesen Verhandlungen wird es darum gehen, welches Krankenhaus künftig ganz konkret welches Leistungsspektrum vor Ort anbietet.

Ziel ist es, eine sinnvolle Aufgabenteilung und eine Stärkung der
Zusammenarbeit der Krankenhäuser zu erreichen und damit zugleich flächendeckend
die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

„Unser Krankenhausstärkungsplan nimmt immer weiter Konturen an. Ich bin
zuversichtlich, dass unsere Krankenhäuser und Krankenkassen in den allermeisten
Fällen gute, innovative und zukunftsfeste Konzepte für die stationäre
Versorgung vor Ort entwickeln werden. Das wird am Ende allen Bürgerinnen und
Bürger in Nordrhein-Westfalen zugutekommen. Wir als Landesregierung werden
diesen Prozess eng begleiten und nehmen dafür auch in schwierigen Zeiten
erhebliche finanzielle Mittel in die Hand. Alleine für die Umsetzung des neuen
Krankenhausplans wollen wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – in
den Jahren 2023 bis 2027 rund 2,5 Milliarden investieren. Dazu kommen noch die
jährlichen Pauschalmittel für Krankenhausinvestitionen, die ab dem Jahr 2023 um
195 Millionen Euro auf insgesamt 765 Millionen Euro erhöht werden. Das ist eine
Menge Holz”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Der weitere Zeitablauf für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung sieht wie
folgt aus: Für die aktuell zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen
beginnenden Verhandlungen sieht das nordrhein-westfälische
Krankenhausgestaltungsgesetz einen Zeitrahmen von bis zu sechs Monaten vor.
Danach übernehmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die
Verfahrensleitung. Dann werden auch weitere Beteiligte, zum Beispiel kommunale
Gesundheitskonferenzen, in den Prozess mit einbezogen. Bei Bedarf können zudem
dann noch offene Fragen in regionalen Konferenzen besprochen werden.
Abschließend entscheidet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
über die einzelnen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser. Diese sollen bis zum
Jahr 2024 neu erteilt werden.


Hintergrundinformationen
Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre
Versorgungslandschaft vor. Der neue Krankenhausplan ermöglicht es im Vergleich
zur alten Planung, dass das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten
kann. Die Grundlage dafür ist eine Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs. Es
wird nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen
über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen in Verbindung mit
Qualitätsvorgaben geplant.

Dadurch wird die Qualität erhöht und die Zusammenarbeit zwischen den
Krankenhäusern ebenso wie die flächendeckende Versorgung gestärkt. So hat die
Landesregierung unter anderem deutlich gemacht, dass ein Krankenhaus mit
internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung von
Nordrhein-Westfalen innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 17.11.2022

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