Bundesverfassungsgericht: Regierung muss Triage nicht regeln /> Ärzte in Südkorea streiken gegen Reformpläne />

NRW-Sonderinvestitionsprogramm stellt zusätzlich 1 Milliarde Euro für Krankenhäuser und Pflegeschulen zur Verfügung mydrg.de





groups

NRW-Sonderinvestitionsprogramm stellt zusätzlich 1 Milliarde Euro für Krankenhäuser und Pflegeschulen zur Verfügung

NRW-Sonderinvestitionsprogramm stellt zusätzlich 1 Milliarde Euro für Krankenhäuser und Pflegeschulen zur Verfügung (NRW Landesregierung).



Die Landesregierung stellt den Krankenhäusern und Pflegeschulen des Landes im Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Davon entfallen 750 Millionen Euro auf Krankenhäuser und 250 Millionen Euro auf Pflegeschulen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Die Landesregierung stellt den Krankenhäusern und Pflegeschulen des Landes im
Rahmen eines Sonderinvestitionsprogramms zusätzliche Mittel in Höhe von 1
Milliarde Euro zur Verfügung. Davon entfallen 750 Millionen Euro auf
Krankenhäuser und 250 Millionen Euro auf Pflegeschulen.

„Die Landesregierung setzt damit in Corona-Zeiten ihren Kurs, den jahrelangen
Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen, konsequent fort“, so
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

So wurden seit Beginn der Legislaturperiode nicht nur die Pauschalfördermittel
um 250 Millionen Euro auf 625 Millionen erhöht, sondern auch dauerhaft die
Möglichkeit zur Einzelförderung von Investitionen eingeführt. Hier konnte die
Landesregierung die Krankenhäuser von 2018 bis 2020 mit knapp 200 Millionen
Euro gezielt fördern. Ferner stehen für die Jahre 2019-2022 Mittel aus dem
Bundesstrukturfonds in Höhe von 840 Millionen Euro zur Verfügung, die das Land
kofinanziert. Auch wurden zusätzlich rund 100 Millionen Euro im Rahmen einer
Soforthilfe zur Aufstockung von Langzeitbeatmungsgeräten bereitgestellt.

Laumann: „Das Geld soll im Krankenhausbereich in Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen fließen. Wir wollen, dass die Patientinnen und
Patienten die Investitionen spüren.“ Zu den förderbaren Projekten zählen u.a.
energetische Sanierungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes,
bauliche Umgestaltungen wie bspw. Patienten- und Badezimmer sowie Investitionen
in die IT-Infrastruktur.

Gefördert werden können alle Krankenhausträger, deren Krankenhäuser zum
Zeitpunkt der Förderung im Krankenhausplan Nordrhein-Westfalen ausgewiesen sind
und im Jahr 2020 einen Anspruch auf Pauschalförderung haben. Die Auszahlung
soll schnell und unbürokratisch erfolgen.

Quelle: NRW Landesregierung, 14.08.2020

« Bundesverfassungsgericht: Regierung muss Triage nicht regeln | NRW-Sonderinvestitionsprogramm stellt zusätzlich 1 Milliarde Euro für Krankenhäuser und Pflegeschulen zur Verfügung | Ärzte in Südkorea streiken gegen Reformpläne »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige