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Offene Fragen zur Behandlung von Rehakliniken im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes zu klären

Schleswig-Holstein: MSGJFS will am Montag offene Fragen zur Behandlung von Rehakliniken im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes klären (Pressemitteilung).



In einem persönlichen Telefonat haben Asklepios CEO Kai Hankeln und der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS), Dr. Heiner Garg, am heutigen Vormittag zur Problematik der Vergütung von Rehakliniken in der Corona-Krise gesprochen. Es
wurde vereinbart, dass am Montag in Anlehnung an die bisherige Auslegung des
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes durch das Bundesgesundheitsministerium
(BMG) und andere Bundesländer, eine Lösung für die Rehakliniken des Landes
Schleswig-Holstein gefunden wird.

Der Minister kündigte an, alle offenen Fragen zum Umgang mit den Rehakliniken
des Landes am Montag im Sinne der Gesundheitsversorgung der Menschen und
Versorger in Schleswig-Holstein zu klären. Er sicherte zu, dass Rehakliniken,
die vom MSGJFS des Landes Schleswig-Holstein zur Bewältigung der Corona-Krise
als Entlastungskrankenhaus definiert werden, gemäß des
Krankenhausentlastungsgesetzes wie ein Akutkrankenhaus vergütet werden sollen.

Asklepios hatte kritisiert, dass das Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) im
Gegensatz zu anderen Bundesländern und dem BMG das
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz zum Nachteil der Rehakliniken auslegen
würde. So sollte die Asklepios Klinik Am Kurpark im Schleswig-Holsteinischen
Bad Schwartau trotz Benennung als Entlastungskrankenhaus wie jede andere
Rehaklinik, die nicht zur Bewältigung der Corona-Krise herangezogen wird, gemäß
Sozialschutzpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
gesichert werden. Das hätte bedeutet, dass die Rehaklinik, wie alle anderen
Rehakliniken auch, mit 60 Prozent ihres regulären Tagessatzes vergütet worden
wäre. Je nach Fachrichtung der Klinik würde das einem Betrag von 75 Euro bis
140 Euro entsprechen. Akutkliniken werden in dieser Phase jedoch mit 560 Euro
pro Tag pauschal vergütet, womit der deutlich höhere Aufwand der Häuser in der
Krise ausgeglichen werden soll. Das müsse aufgrund der hohen Vorhaltekosten
auch für die Entlastungskrankenhäuser gelten, hatte Asklepios kritisiert, da
diese anderenfalls an die Existenzgrenze stoßen könnten.

"Wir sind dem Minister für seine schnelle Reaktion im Interesse aller
Beteiligten dankbar. Es ist wichtig, dass in dieser schwierigen Phase für das
Gesundheitssystem und die Bürger in diesem Land alle an einem Strang ziehen,
damit die Corona-Krise optimal bewältigt werden kann", sagt Kai Hankeln,
Asklepios CEO.

Quelle: Pressemitteilung, 29.03.2020

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