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Palliativangebote in jedem Krankenhaus ermöglichen

Eine wohnortnahe spezialisierte Palliativversorgung müsse in allen Einrichtungen gewährleistet (Deutsche Gesellschaft f. Palliativmdizin).



DGP schlägt drei Leistungsgruppen mit unterschiedlicher Intensität vor I Palliativbeauftragte, externe Teams, interne Palliativdienste und Palliativstationen klug kombinieren I Ziel: Versorgungsgerechtigkeit 23.05.2023 I „Der Bedarf an Palliativversorgung wird in Zukunft noch erheblich steigen,
während bereits jetzt eine palliativmedizinische Unterversorgung in deutschen Krankenhäusern deutlich spürbar ist.“ mahnt Prof. Dr.
Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, anlässlich deren heutiger Veröffentlichung einer
Stellungnahme zur Krankenhausreform: „Deshalb ist es dringend erforderlich, die Versorgung
von schwerkranken und sterbenden Patientinnen und Patienten in allen Krankenhausbereichen zu verbessern
bzw. auszubauen.“ Bisher bieten nur 17 Prozent aller Kliniken eine Palliativstation für erwachsene Palliativpatient:innen und
lediglich 4 Prozent einen multiprofessionellen Palliativdienst zur Unterstützung von schwerkranken und sterbenden Menschen
auf weiteren Stationen an.
Und dies, obwohl palliativmedizinische Versorgung grundsätzlich zu einer Kostenreduktion im Gesundheitswesen beiträgt, wie
DGP-Vizepräsident Dr. Bernd Oliver Maier erläutert: „Übertherapien und Fehlversorgung könnten vermieden werden, wenn zB in
der Intensivmedizin oder der Onkologie bei Bedarf palliativmedizinische Expertise hinzugezogen werden kann. Das entlastet
auch die Teams merklich.“ Die Fachgesellschaft sieht die anstehende Krankenhausreform als Chance, in Krankenhäusern auf
drei beschriebenen Leveln das fachliche Angebot von Palliativbeauftragten, Palliativdiensten und Palliativstationen
klug zu kombinieren, um eine wohnortnahe spezialisierte Palliativversorgung in allen Einrichtungen zu gewährleisten.
„Nur so können wir die dringend notwendige zeitgerechte Integration der spezialisierten Palliativversorgung
erreichen.“ unterstreicht Bausewein, Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum
München. „Ab Diagnose einer nicht-heilbaren und lebenslimitierenden Erkrankung kann über einen ersten Kontakt zu
einem Palliativteam nachgedacht werden. Sinnvoll ist dies oft schon ein bis zwei Jahre oder zumindest
Monate vor dem Lebensende und nicht erst in der Sterbephase.“ Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Entscheidend
für die Palliativbetreuung sind neben Prognose und Diagnose die Bedürfnisse der Patient:innen und ihrer
Angehörigen. Menschen brauchen die Gewissheit, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind, sondern
in jeder Hinsicht gut behandelt, versorgt und begleitet werden.“
Versorgungsgerechtigkeit am Lebensende bedeutet deshalb, dass palliative Kompetenz sowohl für Patient:innen
mit fortgeschrittenen onkologischen als auch mit internistischen, neurologischen und weiteren Erkrankungen
vorgehalten werden muss, und dies in Krankenhäusern sämtlicher Level von der Grund- bis zur Maximalversorgung.
Ziel dabei ist, dass Patient:innen nicht nur Symptomlinderung und mit ihren Familien Unterstützung und
Lebensqualität erfahren, sondern dank eines sinnvoll verschränkten stationären und ambulanten Angebots auch
gut begleitet im eigenen Zuhause sterben dürfen, sollte dies ihr Wunsch sein.
DGP STELLUNGNAHME KRANKENHAUSREFORM
Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) steht als wissenschaftliche Fachgesellschaft für die
interdisziplinäre und multiprofessionelle Vernetzung. Ihre rund 6.300 Mitglieder aus Medizin, Pflege und weiteren
Berufsgruppen engagieren sich für eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung in enger Zusammenarbeit mit
allen Beteiligten. Im Zentrum steht die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle
Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Gemeinsames Ziel ist
es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen
- in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen. www.palliativmedizin.de

Quelle: Deutsche Gesellschaft f. Palliativmdizin, 24.05.2023

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