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Personalbemessungsinstrument fehlt - Deutscher Pflegerat fordert Personalbemessung für Pflegende auch im Krankenhaus

Personalbemessungsinstrument fehlt - Deutscher Pflegerat fordert Personalbemessung für Pflegende auch im Krankenhaus (Pressemitteilung).



Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist ein erster Schritt –
Personalbemessungsinstrument fehlt

Der Deutsche Bundestag hat heute (9. November 2018) das Gesetz zur Stärkung des
Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) beschlossen. Hierzu
erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Pflegepersonalmangel - nicht zuletzt als Folge einer prekären
Personalbemessung - in unseren Krankenhäusern, Pflegediensten und stationären
Pflegeeinrichtungen besteht seit Langem. Die Arbeitsbedingungen laden
vielerorts nach wie vor nicht zum Arbeiten ein. Diese Fehlentwicklungen sind
nicht kurzfristig umkehrbar. Der Deutsche Pflegerat betrachtet die jetzt
beschlossenen Maßnahmen als ersten Schritt, dem zügig und nachhaltig weitere
folgen müssen. Wir erwarten auch, dass in der Konzertierten Aktion Pflege ein
Gesamtkonzept für Pflegeberufe für die nächsten 10 Jahre entwickelt wird.

Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss für das
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz einen ersten Schritt für mehr Pflegepersonal und
damit für bessere Arbeitsbedingungen getan. Das zeigt, dass die Politik das
gravierende Problem des Mangels an Fachpersonen in den Pflegeberufen und die
damit verbundene mangelnde Zukunftssicherung der Bevölkerung hinsichtlich der
pflegerischen Versorgung endlich erkannt hat und angehen möchte. In der letzten
Legislaturperiode sind die professionell Pflegenden nahezu vergessen worden.
Jetzt stehen ihre Belange zu Recht im Mittelpunkt.

Zu begrüßen ist die Rückkehr zum Prinzip der Selbstkostendeckung im
Krankenhausbereich, im Bereich des Pflegepersonals. Was fehlt, um Personal
nachhaltig und gestuft aufzubauen, ist der Einsatz eines verbindlichen
Instrumentes zur Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfes in den
Krankenhäusern. Für die Langzeitpflege soll dies Mitte des Jahres 2020
vorliegen. Ohne ein solches Instrument für die Krankenhäuser besteht die
Gefahr, dass die Pflegepersonalbudgets chronisch unterfinanziert sein werden,
da sie auf der Grundlage der derzeitigen defizitären Personalausstattung
berechnet werden.

Die Unterstützung der Pflege im Krankenhaus darf jedoch nicht dazu führen, dass
wegen des Wettbewerbs zwischen den Sektoren Stellen in der ambulanten und
stationären Pflege in Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen noch
schwerer zu besetzen sind. Wir brauchen eine Strategie, die das gesamte
Berufsfeld im Blick hat.

Richtig ist, dass zumindest teilweise in stationären Pflegeeinrichtungen das
Pflegepersonal für die medizinische Behandlungspflege nun seitens der Kassen
finanziert wird. Hier ist sicherzustellen, dass nur Pflegepersonal diese
Leistungen übernimmt, welches dazu auch qualifiziert ist und auch hier der
finanzierte Stellenumfang ausgebaut wird.

Beim nächsten Schritt für eine Stärkung des Pflegepersonals muss dringend auch
die ambulante Pflege und die Pflege in Reha-Kliniken stärker ins Auge gefasst
werden, als dies jetzt erfolgt ist."

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der
Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu
koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die
berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und
Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt
der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der
Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für
eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes
Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind
Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen
e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter
Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits-
und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband
Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband
Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender
Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für
Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und
Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer
Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz
e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der
Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der
Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V.
Deutschland (VPU).

Falls Sie keine Pressemeldungen des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR) mehr
beziehen wollen, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an
presse@deutscher-pflegerat.de (Betreff Austragung Presseverteiler). Die
Datenschutzerklärung des Deutschen Pflegerats finden Sie hier

Quelle: title='Personalbemessungsinstrument fehlt - Deutscher Pflegerat fordert
Personalbemessung für Pflegende auch im Krankenhaus'>Pressemitteilung
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09.11.2018

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