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Pflegebonusgesetz: Enttäuschendes Gesetz ohne Ambition

DKG zum Pflegebonusgesetz: Geplanter Pflegeentgeltwert 2023 i.H.v. 171 Euro pro Patient und Tag sei zu niedrig / Weitere nachteilige Änderungen zum Pflegebudget (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege haben in der Corona-Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Von daher ist es absolut richtig, die herausragende Leistung dieser besonders belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus auch mit einer Prämie würdigen zu wollen. Doch der Gesetzentwurf
zum Pflegebonusgesetz wird diesem Anspruch nicht gerecht. Der Bundesgesundheitsminister hat es nicht nur wegen des missratenen Bonus versäumt, dieses Gesetz zu einem Aufbruch für eine neue Pflegepolitik der
Ampelkoalition zu machen.

Die Gesamtmittel für den Bonus sind deutlich zu gering angesetzt und der Kreis
der Anspruchsberechtigten ist zu klein. „Viele Pflegende im Krankenhaus werden
vergeblich nach einer Prämie Ausschau halten. Wir hatten diese Kritikpunkte
seit Wochen vorgebracht So läuft die Politik Gefahr, dass aus der gut gemeinten
Prämie vielfach Frustration entsteht“, warnt Dr. Gerald Gaß,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Neben dieser Minimallösung bei der Pflegeprämie enthält das Gesetz mehr
Rückschritt als Fortschritt für die Pflegenden im Krankenhaus. Von
Aufbruchstimmung der Ampelkoalition keine Spur. So weigert sich der Minister
seit seinem Amtsantritt beharrlich, die im Koalitionsvertrag vereinbarte
Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments auf den Weg zu bringen.
Der Koalitionsvertrag scheint im Bundesgesundheitsministerium als
unverbindliche Vorschlagsliste abgelegt worden zu sein.

Eine deutliche Absage an die Pflege sind aber die Bestandteile des Gesetzes,
die sich mit der weiteren Umsetzung der Pflegefinanzierung für die
Krankenhäuser befassen. Ab Januar 2023 erhalten die Krankenhäuser 171 Euro pro
Patient und Tag, rund um die Uhr, als vorläufigen Abrechnungswert zur
Finanzierung der Pflege. „Der Betrag ist viel zu niedrig. Dafür macht sich kein
Schlüsseldienst auf den Weg. Die Krankenhäuser müssen schon jetzt rund 5
Milliarden Euro an Löhnen und Gehältern vorfinanzieren. Immer mehr Kliniken
geht so das Geld aus. Ganz offensichtlich will uns das Ministerium dazu zwingen
in den Verhandlungen mit den Krankenkassen faule Kompromisse einzugehen und
damit Einsparungen auf dem Rücken unserer Pflegemitarbeiter erreichen“, so
Gaß.

Genau dazu passt auch, dass in einer Nacht- und Nebelaktion weitere Änderungen
zum Pflegebudget in das Gesetz geschrieben wurden. Bis zum 31. Juli sollen alle
Kliniken, die noch kein Pflegebudget für 2020 und 2021 vereinbart haben, über
Wirtschaftsprüfer ein Testat über Stellenbesetzungen und Personalkosten
erbringen. „Eine solche Fristsetzung ist völlig unrealistisch, und schlicht
nicht umsetzbar. Weder haben die Krankenhäuser das Personal, um diese
zusätzliche Testierung in so kurzer Frist umsetzen zu können, noch haben
Wirtschaftsprüfer die notwendigen Kapazitäten. Krankenhäuser, die aufgrund
vielfacher Blockadehaltungen der Krankenkassen noch keine Budgetvereinbarungen
abschließen konnten, werden durch die neue Verpflichtung, in kürzester Zeit ein
Testat des Wirtschaftsprüfers einzuholen, zusätzlich bestraft. Und wenn dies
nicht gelingt, werden Strafzahlungen fällig. Hinzu kommt, dass ein zweites
Testat erstellt werden muss, wenn dann das Budget vereinbart wurde, ebenfalls
wieder sanktionsbewehrt. Ist im Ministerium eigentlich schon einmal jemand auf
die Idee gekommen, den Krankenkassen Fristen zu setzen und Strafen anzudrohen,
wenn sie die Verhandlungen mit den Kliniken verzögern?

Wir hatten erwartet, dass der Gesetzgeber die schwierige wirtschaftliche Lage
der Krankenhäuser mit einer deutlichen Erhöhung des Pflegeentgeltwertes
anerkennt und die Liquidität der Kliniken sichert. Stattdessen werden die
Krankenhäuser nun noch mehr drangsaliert und unter Druck gesetzt und an der
Pflege gespart. Noch hat der Minister die Chance die Ampel für die Pflege von
Rot auf Grün zu stellen, dann sollte er aber umgehend grundlegende Änderungen
an diesem auch handwerklich schlechten Gesetz vornehmen.“, so Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 19.05.2022

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