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Pflegebudget 2.0

Das Pflegebudget 2.0 hat sein Ziel verfehlt (Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser).



Pflegebudget als Druckinstrument der Kassen missbraucht. Der Versorgungsbedarf muss mitgedacht werden. Kombinierte Struktur- und Finanzierungsreform ist überfällig. Das Pflegebudget in seiner jetzigen Ausprägung und Umsetzung führt weder zu einer Entlastung der
Pflegenden, noch zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung“ bringt es der Vorstandsvorsitzende der AKG, Dr. Matthias Bracht, auf den Punkt. Dabei sollte durch die Herausnahme der Pflegekosten aus den
Fallpauschalen und die vollständige Refinanzierung durch die Krankenkassen bei
der Einführung des Pflegebudgets der jahrelange Einsparungsdruck auf die
Pflegenden weitgehend ausgeschaltet werden – zumindest war das eines der
Hauptargumente in der öffentlichen Darstellung. Die tatsächliche Auswirkung auf
die Versorgungslage wurde seinerzeit nicht ausreichend thematisiert. Die
Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. fordert den Gesetzgeber auf, nicht
weiter am Pflegebudget und an der Pflegepersonalbemessung zu experimentieren,
sondern zügig eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform für eine
bedarfsgerechte Versorgungslandschaft anzugehen.

In Verbindung mit den Personaluntergrenzen und der Orientierung der
refinanzierten Pflegekosten an den geltenden Tarifverträgen hätte das
Pflegebudget strukturerhaltend wirken können. Tatsächlich fehlen am
Arbeitsmarkt jedoch die notwendigen Fachkräfte, um alle bestehenden
Krankenhausstrukturen mit dem erforderlichen Personal auszustatten. Außerdem
fehlen den Kostenträgern die Bereitschaft und erwartungsgemäß auch die Mittel,
um dem ursprünglichen Anspruch gerecht zu werden.

Krankenhäusern und Krankenkassen ergehen sich derzeit in erbitterten
Streitigkeiten über die Bemessung der Pflegebudgets und die nachträglichen
Korrekturen und Verrechnungen bei der Kalkulation der Rest-DRG (nach
Herausnahme der Pflegepersonalkosten). Gleichzeitig versuchen die Krankenkassen
durch umfangreiche Dokumentationsanforderungen Transparenz über die
tatsächliche Versorgung am Bett und den damit verbundenen Kostenaufstellungen
der Krankenhäuser zu erlangen. Die Folge sind langwierige Verhandlungen und
wenig Budgetabschlüsse. Die Liquidität vieler Krankenhäuser ist in Gefahr, der
Druck auf die Krankenhäuser steigt.

Bisher wurde nicht berücksichtigt, wie eine bedarfsgerechte Allokation des
verfügbaren und abrechenbaren Pflegepersonals gelingen soll. Gerade aus der
Versorgungsrolle der Kommunalen Großkrankenhäuser wird sofort deutlich, warum
hier dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Arbeitsbelastungen der Pflegenden auf einer unfallchirurgischen Station in
einer elektiven Sportklinik unterscheiden sich nun mal deutlich von denen einer
unfallchirurgischen Station in einem kommunalen Maximalversorger, wo Notfälle
immer wieder zu Belastungsspitzen führen und die Abläufe weniger planbar machen
und typischer Weise besonders viele ältere und multimorbide PatientInnen
behandelt werden. Die derzeit geltenden Rahmenbedingungen führen aufgrund der
unterschiedlichen Arbeitsplatzbelastungen zu einer steuernden Wirkung, genau
konträr zum eigentlichen Versorgungsbedarf.

Mit der Einführung der PPR2.0 verbinden einige Akteure die Hoffnung, dass die
Pflegepersonalkosten stärker anhand der tatsächlichen Versorgungsbedarfe
erhoben und perspektivisch auch vergütet werden. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass die auf diese Weise ermittelten Bedarfe angesichts der
anhaltenden Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht vollständig
refinanziert werden können. Der zusätzliche Dokumentationsaufwand für dieses
Übergangsinstrument läuft damit gänzlich in die Leere.

Eine bedarfsgerechte Verteilung der knappen Ressourcen ist nur durch eine
grundlegende Krankenhausreform möglich. Herfür wird eine offene und
transparente Diskussion über nachhaltige und finanzierbare Versorgungsbedarfe
notwendig sein. Nur im Zusammenspiel von Struktur- und Finanzierungsreform ist
eine bedarfsgerechte Allokation der knappen Ressourcen realisierbar, weil die
Ressourcen jeweils der spezifischen Versorgungsrolle zugewiesen werden können.
Davon profitieren letztendlich am meisten die PatientInnen und Mitarbeitenden –
besonders in der Pflege. Das AKG-Stufenmodell bildet hierfür eine pragmatische
Grundlage für einen zügigen Einstig in die Reformagenda.

Quelle: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, 28.07.2022

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