Pflegebudget mit vorrangigem Handlungsbedarf





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Pflegebudget mit vorrangigem Handlungsbedarf

Deregulierung für Krankenhüuser nun konsequent vorantreiben (Mediennachricht).



Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) trägt das Ziel stabiler Beitragssätze mit.



DEKV fordert Deregulierung als Preis für GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Berlin, 10.07.2026

Der Bundestag hat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz verabschiedet und damit die GKV-Ausgaben enger an die Einnahmenentwicklung gekoppelt.

Verbandschef Christoph Radbruch verlangt jedoch als Gegenleistung mehr wirtschaftliche Freiheitsgrade für die Kliniken.

Seine Kernthese: Wer Kostendruck erzeugt, muss auch Handlungsspielräume eröffnen, sonst leidet die Versorgungsqualität.

Ohne zusätzliche Freiheiten drohten aus seiner Sicht entweder sinkende Leistungsmengen oder ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen.

Positiv bewertet der DEKV die aktuellen Eckpunkte des BMG zum Bürokratieabbau, die gemeinsam mit den Spitzenverbänden vereinbart wurden.

Dazu zählen vereinfachte Dokumentations- und Nachweispflichten sowie eine digitalisierte Qualitätssicherung.

Radbruch unterscheidet dabei klar zwischen Bürokratieabbau und Deregulierung.

Bürokratieabbau spare Controllerstellen ein, Deregulierung sichere dagegen die Versorgung, so seine Formulierung.

Denn Vorschriften, die Kliniken an flexiblem Personal- und Prozesseinsatz hindern, blieben von reiner Entbürokratisierung unberührt.

Größten Handlungsbedarf sieht der Verband beim Pflegebudget.

Die aktuelle Ausgestaltung verhindere einen bedarfsgerechten Pflegepersonaleinsatz und erzeuge zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Radbruch fordert deshalb einen konsequenten Leistungsbezug des Pflegebudgets.

Zentrale Forderung ist die Rückführung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System.

Das würde Budgetverhandlungen vereinfachen und Kliniken mehr Flexibilität beim Pflegeeinsatz verschaffen.

Parallel dazu müsse ein verbindliches Sicherungsinstrument entwickelt werden, damit die Rückführung nicht zulasten der Pflegequalität geht.

Einschätzung: Die Forderung nach Rückführung der Pflegepersonalkosten ins DRG-System wird seit Jahren erhoben, ohne dass sich am politischen Willen dazu etwas geändert hätte.

Die Ausgliederung des Pflegebudgets war 2020 gerade als Reaktion auf befürchtete Fehlanreize im DRG-System eingeführt worden – eine Rückabwicklung würde diese Debatte komplett neu aufrollen.

Das BMG dürfte hier eher auf niedrigschwelligere Entlastungen bei Dokumentation und Nachweispflichten setzen, weil diese politisch leichter umsetzbar sind als eine Systemreform des Pflegebudgets.

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