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Pflegebudget wird der Boden entzogen: DBfK kritisiert Einigung von GKV und DKG

Pflegebudget wird der Boden entzogen: DBfK kritisiert Einigung von GKV und DKG - Positionspapier (DBfK).



Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich nach Pressemeldungen im November auf einen Deal in den Verhandlungen der Pflegebudgets verständigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Einigung scharf,
da sie faktisch die Zielsetzung des Pflegebudgets aushebeln würde.

Das Pflegebudget wurde Anfang des Jahres 2020 eingeführt, damit jede
Pflegestelle unabhängig von den Fallpauschalen finanziert werden kann – so das
große und oft wiederholte Versprechen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Nun wurde erstmalig über die Kosten verhandelt und dabei zeigte sich, dass 1,6
Milliarden Euro mehr für die Pflege angefallen sind, als prognostiziert.
GKV-Spitzenverband und DKG haben in den Verhandlungen beschlossen, dass
lediglich 1,4 Milliarden Euro der Pflegekosten erstattet werden.

„Dieser Deal bedeutet praktisch eine Deckelung des Pflegebudgets für 2020 und
das darf in Zukunft nicht fortgesetzt werden“, analysiert DBfK-Präsidentin
Christel Bienstein die geplante Einigung. „Die gesetzliche Grundlage würde
durch eine Absprache der Selbstverwaltung konterkariert – und das ganz offen.
Dies geht ganz klar gegen den Willen des Gesetzgebers und ist mit Blick auf die
Pflege und aus Sicht der beruflich Pflegenden mehr als unverständlich. Es wird
zu einer weiteren Demotivierung der Pflegenden im Krankenhaus beitragen, wenn
dringend benötigtes Pflegepersonal beim Erreichen einer Obergrenze nicht mehr
finanziert wird“, so Bienstein weiter.

Der DBfK fordert in einem aktuellen Positionspapier, dass das Pflegebudget als
Ausgangspunkt für die Verbesserung der pflegerischen Versorgung genutzt werden
müsse. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Finanzierung der Personalkosten
langfristig gesichert sein. Das muss auch für die Anrechnung von
pflegeentlastenden Maßnahmen gelten, die in dem Deal durch die nachträgliche
Personalabgrenzungsvereinbarung gekippt werden würde. Eine zeitnahe Einführung
der PPR 2.0 als Interimsinstrument sowie die Beauftragung eines
pflegewissenschaftlich entwickelten Instruments zur
Pflegepersonalbedarfsermittlung müssten laut DBfK unbedingt als flankierende
Maßnahme umgesetzt werden.

Quelle: DBfK, 17.12.2020

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