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Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument: Neue Vorgaben sollen bedarfsgerechte Pflege sichern

Verständigung auf Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument: Neue Vorgaben sollen bedarfsgerechte Pflege sichern (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Instrument zur verbindlichen Bemessung des
notwendigen Pflegepersonalbedarfs und der Pflegepersonalausstattung der
Öffentlichkeit präsentiert. Bereits am gestrigen Montag hatten die beteiligten
Verbände das sogenannte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgemäß vorgestellt. Im Rahmen der
„Konzertierten Aktion Pflege“ der Bundesregierung haben sich DPR, ver.di und
DKG selbst verpflichtet, ein Instrument zur Bemessung des Personalbedarfs im
Krankenhaus als Interimslösung zu erarbeiten. Es ermittelt den
Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare
Patientenversorgung auf allen bettenführenden Stationen und definiert die
notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen des gesamten
Krankenhauses. Das Instrument orientiert sich an den Standards einer qualitativ
hochwertigen Patientenversorgung. Zusammen mit Eckpunkten zur Umsetzung, die
ebenfalls vereinbart wurden, gewährleistet es eine hohe Patientensicherheit und
Entlastung für das Pflegepersonal. Das BMG hatte in der „Konzertierten Aktion
Pflege“ die Prüfung des Instruments zugesagt und die drei Beteiligten erwarten
eine zeitnahe gesetzgeberische Umsetzung.

Im Detail stellt das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 eine
grundlegend überarbeitete und modernisierte Pflege-Personalregelung (PPR) dar,
die in ihrer ursprünglichen Form immer noch von vielen Krankenhäusern zur
Kalkulation der vorhandenen Pflegepersonalkosten angewendet wird. So wurden
nunmehr die der Bemessung zugrundeliegenden Leistungen und Zeitwerte an die
aktuellen Anforderungen einer guten pflegerischen Versorgung (z.B. Umsetzung
von Expertenstandards und Leitlinien) angepasst. In diesem Zusammenhang
erfolgte auch eine fachlich-inhaltliche Bewertung der Leistungsinhalte der
allgemeinen und speziellen Pflege. Es ist zudem gelungen, den
Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in das Pflegepersonalbemessungsinstrument
zu überführen. In einem Pretest mit 44 Krankenhäusern zeigte sich, dass das
Pflegepersonalbemessungsinstrument gut anwendbar ist und die Zeitwerte und
Einstufungskriterien plausibel erscheinen.

„Mit der PPR 2.0 ist es uns gelungen, ein unbürokratisches
Personalbedarfsbemessungsinstrument vorzulegen, das eine bedarfsgerechte
pflegerische Versorgung der Patienten im Krankenhaus abbildet“, erklärte
DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. Die drei Partner sind sich einig, dass nach
Einführung des Personalbedarfsbemessungsinstruments auf die gesetzlichen
Pflegepersonaluntergrenzen und ihre Ausweitung verzichtet werden sollte, da
jetzt ein weitaus bedarfsgerechteres Verfahren zur Sicherung der Pflegequalität
zur Verfügung steht.

„Das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel ist eine Personalausstattung,
die eine gute Pflege ermöglicht und die Beschäftigten vor Überarbeitung
schützt. Die professionell Pflegenden dürfen die zügige Einführung der PPR 2.0
erwarten“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes. „ver.di
war es in den Verhandlungen wichtig, dass auch Regelungen für die
Nachtschichten und die Verteilung der Pflegestellen im Krankenhaus getroffen
werden müssen. Außerdem müssen Personalausfallkonzepte Beschäftigte vor
Überlastung schützen.“

Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), erklärte: „Ein
Instrument zur Bestimmung einer angemessenen Personalausstattung ist
überfällig. Seine konsequente Umsetzung ist auch ein Beitrag zur Beendigung der
Personalkrise in der Pflege im Krankenhaus. Wir müssen zeitnah spürbare
Verbesserungen für die Pflegefachpersonen vor Ort erreichen.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 14.01.2020

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