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Pflegepersonalstärkungsgesetz: Auskopplung der Pflegepersonalkosten lässt viele Fragen offen

Pflegepersonalstärkungsgesetz: Auskopplung der Pflegepersonalkosten lässt viele Fragen offen (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband).



Das am Freitag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG, Pflegepersonalstärkungsgesetz) soll den Arbeitsalltag der Pflegekräfte in Deutschland verbessern. "Die
evangelischen Krankenhäuser befürworten die
Stärkung der Pflege im Krankenhaus. Da es eine grundsätzliche Änderung des
Systems ist, plädieren wir dafür, dass die Auskopplung der Pflegepersonalkosten
aus den Fallpauschalen konsequent zu Ende gedacht wird. Die entstehenden
Problemzonen für die Krankenhäuser müssen noch vor der Umsetzung 2020
angegangen werden", mahnt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen
Evangelischen Krankenhausverbandes e.V. (DEKV).

Pflege ist mehr als nur "Pflege am Bett" - Pflege ist ein komplexer Prozess

In der Umsetzung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes muss sichergestellt sein,
dass alle in der pflegerischen Versorgung tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Pflegebudget berücksichtigt werden. Gerade solche, die
ausgebildete Pflegekräfte entlasten. Auch muss es möglich sein, bei
kurzzeitigen, krankheitsbedingten Personalengpässen die Leasing- und
Honorarkräfte über das Pflegebudget vollständig zu finanzieren. "Es darf nicht
sein, dass das Pflegepersonal durch fachfremde Aufgaben, wie beispielsweise
Reinigungstätigkeiten, an einer gewissenhaften Pflege gehindert wird", so der
DEKV-Vorsitzende.

"Wir sehen das Gesetz als wichtigen Teilschritt zur Stärkung der Pflege im
Krankenhaus. Die Details müssen aber unbedingt so ausgearbeitet werden, dass
die Krankenhausträger nicht indirekt stärker belastet werden. Aus Sicht der
evangelischen Krankenhäuser darf es aber nicht nur um kostentechnische Details
gehen. Wir brauchen parallel einen gesamtgesellschaftlichen Diskurs zur
zentralen Frage: Was umfasst patientenzentrierte Pflege und Versorgung?",
resümiert Christoph Radbruch.

Quelle: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband, 12.11.2018

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