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Pflegepersonaluntergrenzen auf pflegesensitiven Stationen wieder einsetzen

BKK Dachverband: Pflegepersonaluntergrenzen auf pflegesensitiven Stationen wieder einsetzen.



Anlässlich der ersten parlamentarischen Lesung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) haben die Betriebskrankenkassen ihre Zahlen zur Leistungsentwicklung im Krankenhaus erneut ausgewertet. Die Zurückstellung elektiver Eingriffe, die vom Gesetzgeber angestrebt war, hat viele Krankenhausbetten in den Frühlings- und
Sommermonaten leer stehen lassen und die Verlagerung von Ressourcen auf
COVID19-Kapazitäten ermöglicht. Die BKK-Auswertung zeigt insofern den Erfolg der
Pandemiemaßnahmen des Gesetzgebers, aber auch, dass die Auslastung der
Krankenhäuser inzwischen wieder spürbar gestiegen ist. Damit ist die
Möglichkeit eröffnet, pandemiebedingte Eingriffe in Qualität und
Personalausstattung früher als vorgesehen zurückzunehmen und damit nicht bis
Jahresende zu warten. „Wir sehen pandemiefeste Strukturen unserer Krankenhäuser
in unseren Belegungszahlen, aber auch einen stabilen Trend zur Rückkehr in den
Regelbetrieb. Dies erlaubt eine raschere Neubewertung einiger gesetzlicher
Maßnahmen“, so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes „Mehr
qualifiziertes Pflegepersonal am Patientenbett erhöht deutlich die
Patientensicherheit und es ist möglich, eine weitaus bessere
Behandlungsqualität zu erreichen. “Auch wenn die Aufnahmedaten noch nicht mit
den Abrechnungsdaten der Krankenhausaufenthalte verknüpft werden konnten,
erkennen die Betriebskrankenkassen in den aktuell abgerufenen Zahlen der
Leistungsentwicklung im Krankenhaus für BKK-Versicherte doch bereits einen
Trend: Eine Erholung bei Fallzahlen anderer Krankheitsbilder mit dem Abflachen
der stationären Aufnahmen wegen einer COVID19-Diagnose. Bereits Ende Juni
erreicht die Zahl der stationären Aufnahmen nahezu das Niveau vor Beginn der
Corona-Pandemie. Graphik Stationäre Aufnahmen in Krankenhäusern Da die
Krankenhäuser bereits zuvor schrittweise in den Regelbetrieb zurückgekehrt
sind, konnten die Personaluntergrenzen ab dem 01. August 2020 für die Bereiche
Intensivmedizin und Geriatrie wieder in Kraft gesetzt werden. Dies ist aus
Sicht des BKK Dachverbandes nicht ausreichend. Die aktuellen Zahlen zeigen
Spielraum, die gesetzlichen Maßnahmen zu einer Mindestpersonalausstattung auf
weiteren pflegesensitiven Stationen bereits vor dem Jahresende wieder wirken zu
lassen.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen auf pflegesensitiven Stationen wieder einsetzen, 17.09.2020

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