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Pflegepersonaluntergrenzen bilden nicht die Versorgungsrealität im Krankenhaus ab

Pflegepersonaluntergrenzen bilden nicht die Versorgungsrealität im Krankenhaus ab (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Zur Auswertung des ersten Quartals der Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß: Mit 90 Prozent Erfüllungsquote unterstreichen die Kliniken ihre Verantwortung beim Einsatz des Pflegepersonals
zur Vermeidung von Patientengefährdungen. Die Werte für die einzelnen Bereiche zeigen allerdings Abweichungen. In der Intensivmedizin werden die normativ vorgegebenen Werte mit höheren Quoten erreicht als in der Geriatrie. Die sich bei der schichtbezogenen
Betrachtung zeigenden höheren Unterschreitungswerte müssen näher untersucht werden. Die Tatsache der Unterschreitung sagt nichts über die Intensität der Unterschreitung aus. Ein Patient mehr oder eine kranke Pflegekraft, die in
einer Schicht fehlt, können hier bereits ursächlich sein. Auch muss
berücksichtigt werden, dass es sich nur um ganz grobe Erfassungen handelt.
Weder die Schwere des Pflegebedarfs der einzelnen Patienten, noch das insgesamt
eingesetzte Personal, insbesondere das Hilfspersonal und die Ärzte, werden in
dem Verfahren berücksichtigt. Einzelne Häuser mit deutlich über dem
Durchschnitt liegenden gerissenen Schichten müssen sich um eine auskömmliche
Besetzung kümmern. Viele Kliniken melden allerdings auch, dass sie die Vorgaben
zum Teil nur durch Einschränkungen von Behandlungen insbesondere durch
Stilllegung von Intensivversorgungsplätzen erreichen konnten. Auch zeigt sich
schon in der ersten Anwendung, dass die restriktiven Vorgaben für das
Pflegehilfspersonal rückwärtsgewandte Anreize für die moderne arbeitsteilige
Organisation der Pflege sind. Übereinstimmend erklären alle Kliniken die extrem
hohe Bürokratielast. Die Zahlen verdeutlichen dies. Rund siebenhunderttausend
Schichten mussten erfasst und ausgewertet werden. Ein nicht gerechtfertigter
Aufwand.

Die DKG zieht aus der Analyse die folgenden Schlussfolgerungen:

Die normativen Vorgaben zu den einzelnen PPUG müssen auf Basis der vom Institut
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erhobenen aktuellen
Personalbesetzungen angepasst werden. Erst danach können Sanktionen umgesetzt
werden.
Dringend erforderlich ist die Berücksichtigung des gesamten Personaleinsatzes
in der Pflege.
Ebenfalls dürfen unabweisbare Notfalleinlieferungen nicht länger zu Lasten der
Kliniken angerechnet werden.
Diese Mängel des bestehenden Systems können nur durch eine konzeptionelle
Neuorientierung beseitigt werden. Notwendig ist ein Konzeptionswechsel zur
Sicherung ausreichender Pflege in Form von bedarfsorientierten Anhaltszahlen,
bei der die Ganzhausbetrachtung im Mittelpunkt stehen muss. Die DKG hat mit den
Verbänden der Pflege und den Gewerkschaften ihre Bereitschaft zur Erarbeitung
eines solchen Konzeptes erklärt. Die Krankenhäuser, die Mitarbeiter in der
Pflege, Verbände und Gewerkschaften sehen in der bestehenden
Pflegeuntergrenzenregelung kein zukunftsfähiges Konzept. Wir brauchen eine
Personalbemessung die sich am Bedarf für eine qualitativ hochwertige Pflege
orientiert.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 24.05.2019

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