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Pflegepersonaluntergrenzen zu buerokratisch Refinanzierung

Pflegepersonaluntergrenzen entpuppen sich als zu bürokratisches Instrument - Refinanzierung der administrativen Kosten erforderlich (Pressemitteilung).



„Die Herausforderungen in der Pflege sind zweifelsohne als gesellschaftliches Problem zu betrachten. Auch in Regierungskreisen ist dies mittlerweile angekommen, als Konsequenz hat man völlig zu Recht eine Pflegestärkungsinitiative auf den Weg gebracht. Zu diesem
Vorstoß gehören unter anderem die Personaluntergrenzen. Diese wurden jedoch so konzipiert, dass die berufliche Pflege derzeit kaum vom ihnen profitieren kann. Von einer Verbesserung in der Personalausstattung kann absolut nicht die Rede sein. Daher
sind weitere Gesetzesvorstöße erforderlich, um gegen den Personalmangel und die Überlastung der Pflegefachkräfte vorzugehen. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingeführten Pflegepersonaluntergrenzen haben sich leider als ein
administratives Monstrum entpuppt“, so Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Seit Januar gelten in der Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und
Unfallchirurgie die vom Ministerium eingeführten Personaluntergrenzen. Diese
sollen dafür sorgen, dass es in den vier pflegesensitiven Abteilungen im
Krankenhaus zu keiner Unterbesetzung kommt. Dabei werden die Untergrenzen als
maximale Anzahl von Patienten pro Pflegefachperson festgelegt. Einen
Unterschied gibt es hierbei zwischen Tag- und Nachtschichten.

„Hinter diesem Vorstoß steckt eindeutig der gute Wille. Allerdings wird nun
immer mehr deutlich, dass durch die Verordnung ein erheblicher zusätzlicher
administrativer Personalaufwand bei eher geringem Nutzen entsteht. Damit wird
das Pareto-Prinzip auf den Kopf gestellt, von Effizienz kann leider keine Rede
sein. Weiterhin müssen wir feststellen, dass die Regelung zur Prüfung und
Rückmeldung äußerst aufwendig ist. Auch der Steuerungsaufwand ist hoch, wenn
man keine Unterschreitung erreichen möchte. Insgesamt fordern wir daher, dass
zusätzlich entstehende Kosten im administrativen Bereich ebenfalls
vollumfänglich refinanziert werden“, sagt Mai.

Um die Einhaltung der Personaluntergrenzen zu garantieren, müssen die
Krankenhäuser für einzelne Monate Durschnittwerte bei der Personalbesetzung als
auch tages- und schichtbezogene Unterschreitungen an zentrale Stellen melden.
Differenziert wird dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten.
Wirtschafts- oder Buchprüfer müssen daraufhin die Einhaltung der Untergrenzen
bestätigen. Bei Nichteinhaltung werden Vergütungsabschläge fällig. Mindestens
die tages- und schichtbezogenen Rückmeldungen, bei deren Unterschreitung nach
derzeitigem Stand keine Konsequenzen erfolgen, sollten überdacht werden.

Quelle: Pressemitteilung, 08.02.2019

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