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PPR 2.0 stellt die Weichen in die richtige Richtung

PPR 2.0 stellt die Weichen in die richtige Richtung (DEKV).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben heute das neue Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 vorgestellt. Es ermittelt den
Pflegepersonalbedarf eines Krankenhauses für die unmittelbare Versorgung der
Patienten auf allen bettenführenden Stationen.

Zudem definiert es die notwendige Pflegepersonalausstattung für die Stationen
des gesamten Krankenhauses. „Mit der PPR 2.0 steht nun eine grundlegend
überarbeitete und modernisierte Fassung der seit langem bekannten und
genutzten Pflegepersonalregelung (PPR) zur Verfügung. Im Herbst 2019 wurde sie
einem Machbarkeitstest unterzogen, an dem sich auch evangelische Krankenhäuser
beteiligten. Dabei wurden mehr als 30.000 Datensätze aus 44 Krankenhäusern
analysiert. Wir begrüßen diese Interimslösung ausdrücklich.

Besonders freut uns, dass mit der Einbindung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores
(PKMS) und des Barthel-Index1 auch besonders vulnerable Patientengruppen wie
kognitiv oder motorisch eingeschränkte Menschen bei der Bestimmung des
Pflegebedarfs berücksichtigt werden. Mit dem neuen
Pflegepersonalbemessungsinstrument werden die Weichen in die richtige Richtung
gestellt, um Patienten qualifiziert zu versorgen und ihnen die benötigte
Zuwendung entgegenzubringen, die den Heilungsprozess unterstützt. Zugleich
werden die Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden in der Pflege
verbessert. Dadurch können Pflegefachkräfte, die aus dem Beruf ausgeschieden
sind, zur Rückkehr motiviert werden. Das trägt ebenso zu einer Verminderung
des Fachkräftemangels bei wie ein Wegfall der Pflegepersonaluntergrenzen durch
die Einführung der PPR 2.0“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des
Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung
„In der Natur einer Interimslösung liegt es, dass sie zu einer endgültigen
Version weiterentwickelt werden muss. Das ist auch bei der PPR 2.0 der Fall und
wir freuen uns darauf, die Expertise des DEKV in diesen Prozess einzubringen.
Dabei gehen wir davon aus, dass ein zukünftiges
Pflegepersonalbemessungsinstrument Lösungen für die Nachtschicht und die
Intensivstation umfasst und Zuwendung als ein wesentlicher Faktor zur
Unterstützung der Gesundung künftig noch stärker Berücksichtigung findet.
Darüber hinaus ist es uns wichtig, die PPR 2.0 weiter auszudifferenzieren,
indem auch der Skill-Mix einbezogen wird: Es muss festgelegt werden, welche
Qualifikation Pflegekräfte für die jeweilige Aufgabe benötigen: Das Spektrum
reicht von der Pflegehilfskraft über die Pflegefachkraft bis zu akademisch
ausgebildeten Mitarbeitenden. Erst auf dieser Basis können Krankenhäuser ihren
Pflegepersonalbedarf vor dem Hintergrund der beruflichen Vielfalt der Pflege
differenziert planen“, so Radbruch weiter.

Quelle: DEKV, 14.01.2020

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