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Probleme durch verkürzte Verjährungsfristen - Dialogbereitschaft bei Klagewelle signalisiert

Probleme durch verkürzte Verjährungsfristen - Dialogbereitschaft bei Klagewelle signalisiert (GKV-Spitzenverband).



„Durch die rückwirkende Verkürzung der Beanstandungsfrist von Abrechnungen für die gesetzlichen Krankenkassen waren diese gezwungen, schnell noch vor dem Inkrafttreten dieser Neuregelung Klagen einzureichen, um die Ansprüche der Krankenkassen und damit der
Beitragszahler nicht zu verlieren“, sagte von Stackelberg, Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbandes, der Nachrichtenagentur dpa.

Durch die „Hau-Ruck-Aktion der Bundesregierung“ gebe es nun zahlreiche Probleme
und Schwierigkeiten vor Ort. Deshalb begrüße er Initiativen aus den Ländern,
bei regionalen Runden Tischen nach Lösungen zu suchen, wie aus der schwierigen
Rechtslage das Beste gemacht werden könne, so von Stackelberg weiter. Die
Kassen seien weiterhin bereit, die Fälle im konstruktiven Dialog zu klären.
Dies gehe auch, ohne die Gerichte abzuwarten.

Hintergrund:
Aus den Portemonnaies der Beitragszahler fließen Jahr für Jahr rund 75
Milliarden Euro an die Kliniken. Wenn davon nur ein Prozent aufgrund
fehlerhafter Abrechnungen fälschlicherweise gezahlt würde, wären das schon über
700 Millionen Euro. Deshalb müssen die Krankenkassen da genau hinschauen.
Bisher hatten sie vier Jahre lang Zeit, Abrechnungen zu prüfen und zu viel
gezahltes Geld zurückzufordern. Durch die rückwirkende Verkürzung der
Beanstandungsfrist von Abrechnungen für die gesetzlichen Krankenkassen waren
diese gezwungen, schnell noch vor dem In-Kraft-Treten dieser Neuregelung Klagen
einzureichen, um die Ansprüche der Krankenkassen und damit der Beitragszahler
nicht zu verlieren. Selbstverständlich stand und steht es dem Gesetzgeber frei,
die Verjährungsfristen für die Zukunft von vier auf zwei Jahre zu verkürzen.
Aber diese rückwirkende Rechtsänderung als Hau-Ruck-Aktion innerhalb weniger
Tage hat die Krankenkassen zum Handeln gezwungen. Sie mussten Klagen
einreichen, um nicht quasi über Nacht ihre Ansprüche zu verlieren.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 23.11.2018

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