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Qualitätsverträge: Mehr Tempo und Engagement von den Krankenkassen gefordert

Qualitätsverträge: Mehr Tempo und Engagement von den Krankenkassen gefordert (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband).



Mit dem Ziel, die Versorgung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus zu verbessern, können seit dem 15. August 2018 Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhandelt und abgeschlossen werden. Sie sollten ab dem 1. Juli 2019 gelten und bis Ende Juni 2023 laufen, um
anschließend evaluiert zu werden.


„Wir haben seit einem Jahr die Möglichkeit, individuelle Qualitätsverträge zur
Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit den Krankenkassen zu vereinbaren.
Doch bisher ist es keinem unserer Häuser gelungen, einen entsprechenden Vertrag
abzuschließen, obwohl verschiedene evangelische Krankenhäuser mit Konzepten auf
die Krankenkassen zugegangen sind. Aufgrund dieser Erfahrungen fordern wir von
den Krankenkassen mehr Tempo und Engagement in diesem Bereich, damit die Frist
für die Modellvorhaben nicht ungenutzt verstreicht. Dadurch würde die Chance
vergeben, die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe im Krankenhaus
langfristig zu verbessern“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des
Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).

Verbesserungspotenziale für Menschen mit Behinderungen nutzen
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Für
einige von ihnen könnten die Qualitätsverträge die Versorgung während eines
Krankenhausaufenthalts optimieren.

Verbesserungspotenzial sieht der DEKV in folgenden fünf Bereichen:

Einführung eines strukturierten sektorenübergreifenden Aufnahmemanagements, das
den Patientinnen und Patienten die Orientierung in der ungewohnten Umgebung
erleichtert und Ärzte und Pflegepersonal bei der Einordnung des
Krankheitsbildes unterstützt.
Eine qualifizierte feste Bezugsperson, die die fachgerechte Versorgung
sicherstellt, Ansprechpartner für alle Fragen ist und den Krankenhausaufenthalt
koordiniert. Diese Person muss nicht unbedingt eine interne Pflegekraft aus dem
Krankenhaus sein, sie sollte dem Patienten aber stets zur Verfügung stehen.
Die Kommunikation stellt für Menschen mit Behinderungen oftmals eine besondere
Herausforderung dar. Kommunikationsmittel in leichter Sprache und eine
unterstützte Kommunikation erleichtern den Austausch zwischen Patientinnen und
Patienten und den Mitarbeitenden im Krankenhaus. Durch die eingeschränkte
Kommunikation ist es für Ärzte und Pflegende oft schwierig, Krankheitsbilder
oder Schmerzen richtig zu diagnostizieren, einzuschätzen und zu behandeln.
Daher erfordern komplizierte Fälle eine Fallkonferenz, in der verschiedene
Experten ihr Wissen einbringen.
Etablierung eines über das gesetzliche Maß hinausgehenden
Entlassungsmanagements mit dem Ziel, Lücken in der Behandlungskette zu
vermeiden. Dazu muss sichergestellt sein, dass die relevanten
Patienteninformationen des Krankenhauses sowohl an die betreuende Einrichtung
als auch den behandelnden Arzt weitergegeben werden.
Einführung von verpflichtenden regelmäßigen fachlichen Schulungen für das
Krankenhauspersonal zu den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit
Behinderungen während eines Krankenhausaufenthaltes: Sie benötigen mehr
Aufmerksamkeit, eine einfühlsame Kommunikation und mehr Betreuungszeit.
„Individuell vereinbarte Qualitätsverträge würden unseren Häusern die
Möglichkeit geben, das erkannte Verbesserungspotenzial für die stationäre
Versorgung von Menschen mit Behinderungen bestmöglich auszuschöpfen. Zugleich
bieten die Verträge den Krankenhäusern die Möglichkeit, entstehenden
Mehraufwand vergütet zu bekommen. Um diese Win-win-Situation für Patienten und
Krankenhäuser zu schaffen, freuen wir uns auf konstruktive und
abschlussorientierte Verhandlungen mit den Krankenkassen“, so Radbruch
weiter.

Das sind die Hintergründe der Schaffung von Qualitätsverträgen
Die Möglichkeit, Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und -kassen zu
schließen, wurde im Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) im Jahr 2015
geschaffen. 2017 wählte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vier Bereiche
aus, für die zunächst Qualitätsverträge modellhaft geschlossen werden dürfen:

Respirator-Entwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
Prävention des postoperativen Delirs von älteren Patientinnen und Patienten
Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren
Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus
Endoprothetische Gelenkversorgung

Quelle: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband, 15.08.2019

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