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QuMiK-Klinikverbund positioniert sich zu gesundheitspolitischen Themen

QuMiK-Klinikverbund: Krankenhäuser stehen vor großen Herausforderung und fordern mehr Unterstützung durch die Politik (Pressemitteilung).



Aufgrund der zunehmenden Herausforderungen im Gesundheitssystem, die weit über die Pandemie hinausgehen, hat sich der in Baden-Württemberg ansässige QuMiK-Klinikverbund (Qualität und Management im Krankenhaus) zu verschiedenen gesundheitspolitischen Themen positioniert. Der
Verbund fordert mehr Unterstützung seitens der Politik, da der Reformstau im Gesundheitssystem mittlerweile oft existenzbedrohend für die Krankenhäuser geworden sei.

Im Fokus der Diskussionen stehen die drei Themen unzureichende
Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, Pflegebudget und fehlende
Planungssicherheit sowie berufsübergreifender Fachkräftemangel.

„Die drei genannten Themen stehen beispielhaft für die sich dramatisch
verschlechternden Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser in den letzten
Jahren. Weitere Themen mit ähnlicher Wirkung und einer extensiven Steigerung
des administrativen Aufwands, Verschärfung der Planungssicherheit und Bedrohung
der finanziellen Grundlagen könnten genannt werden. Letztlich bewirkt diese
Entwicklung einen nicht strukturierten Abbau von Klinikkapazitäten und trifft
insbesondere auch leistungsstarke Krankenhäuser, die für die Aufrechterhaltung
einer flächendeckenden, guten Versorgung benötigt werden. Ein geordnetes
Vorgehen wäre der bessere Ansatz für die Zukunft der Krankenhäuser mit
entsprechenden Rahmenbedingungen und Reformen“, betont Prof. Dr. Jörg Martin,
Geschäftsführer der RKH Gesundheit.

„Die Kliniken in Baden-Württemberg benötigen dringend eine moderne und
bedarfsgerechte Krankenhausstrukturplanung sowie eine auskömmliche
Krankenhausförderung, um die Weiterentwicklung der Kliniken voran zu bringen“,
sagt Markus Heming, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Karlsruhe. Auch
wenn das Land Baden-Württemberg mehr Mittel bereitstelle als andere Länder,
erfülle es dennoch nicht die gesetzliche Verpflichtung, die Investitionskosten
der Krankenhäuser in vollem Umfang zu finanzieren. Laut Baden-Württembergischer
Krankenhausgesellschaft müsste die Summe der Investitionsmittel dauerhaft auf
insgesamt 750 Millionen Euro pro Jahr erhöht werden, um den laufenden
Investitionsbedarf zu decken. Gemessen an den gesamten Krankenhauskosten liegt
der Anteil, den das Land Baden-Württemberg für die Investitionen leistet, im
Jahr 2019 bei 3,9 Prozent, Tendenz rückläufig. Bereits 2006 hat eine
Expertenkommission errechnet, dass die Investitionsquote bei mindestens 10
Prozent liegen müsste.

„Bund und Länder sollen gemeinsam an einem Strang ziehen, um die immer größer
werdende Investitionslücke zu schließen und die Krankenversorgung
zukunftssicher zu gestalten“, fordert Heming. Der Bund-Länder-Pakt der neuen
Bundesregierung solle die nötigen Reformen für eine moderne und bedarfsgerechte
Krankenhausversorgung erarbeiten. Eine kurzfristig eingesetzte
Expertenkommission, die Anfang Mai von Bundesgesundheitsminister Lauterbach
berufen worden ist, solle hierfür eine Krankenhausplanung konzipieren. Wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Empfehlungen für eine Weiterentwicklung
der Krankenhausfinanzierung vorgelegt werden. Übergeordnetes Ziel sei es,
Leitplanken für eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende und
sich an Kriterien wie der Erreichbarkeit und der demographischen Entwicklung
orientierende Krankenhausplanung auszuarbeiten. Die Empfehlungen der Kommission
dienen als Grundlage für Krankenhausreformen ab dem Jahr 2023.

Matthias Ziegler, Geschäftsführer Klinikum Esslingen, schildert die aktuellen
Entwicklungen zum Pflegebudget und damit verbundener Planungsunsicherheit. Das
Pflegebudget sei mit der Zielsetzung eingeführt worden, die Pflege zu stärken
und den Krankenhäusern den Kostenanteil der Pflege vollständig zu finanzieren.
Die Budgetierung umfasst laut Gesetzgeber die "Pflege am Bett" – ohne
Konkretisierung der Berufsgruppen und Tätigkeiten. Die unscharfe Definition
lässt große Interpretationsspielräume zu und birgt für die praktische Umsetzung
ein großes Potenzial für Auseinandersetzungen zwischen den Krankenkassen und
Krankenhäusern, welche die Budgets untereinander zu verhandeln haben. Mehrere
Streitpunkte, wie zum Beispiel die Frage, welche der die Pflege unterstützenden
Mitarbeiter dem Pflegebudget zuzuordnen sind und welche Zulagen, die dem
Pflegepersonal gewährt werden, von den Krankenkassen im Pflegebudget anerkannt
werden, sind trotz mehrerer Schiedsstellenverfahren bis heute nicht
grundsätzlich geklärt. Im Ergebnis haben sehr viele Krankenhäuser in
Baden-Württemberg für 2020 noch keine Budgetvereinbarungen mit den
Krankenkassen abschließen können - für das Jahr 2021 wurde mit den
Budgetverhandlungen noch nicht einmal begonnen. Die Auswirkungen für die
Krankenhäuser sind dramatisch: Ohne eine Vereinbarung zum Pflegebudget sind
rund 20 Prozent der Kosten eines Krankenhauses nicht gedeckt. Die Kliniken
erhalten zwar zwischenzeitlich Abschlagszahlungen, die aber bei Weitem nicht
kostendeckend sind. Das belastet massiv die Liquidität der Kliniken. Eine
seriöse Wirtschaftsplanung ist damit ausgeschlossen, weil kein Klinikum die
Höhe der Ausgleiche kennt, die ihnen von den Krankenkassen nach den
Budgetverhandlungen 2020, 2021 und 2022 noch zugestanden werden.

„Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Die Krankenhäuser sind mittlerweile seit
mehr als zwei Jahren die Leidtragenden eines Gesetzes, welches große
Unzulänglichkeiten aufweist. Vor dem Pflexit haben die Gesetze zur
Krankenhausfinanzierung eine belastbare Unternehmensplanung zugelassen. Heute
weiß man erst nach mehr als zwei Jahren, wieviel ein Klinikum für seine
geleisteten Behandlungen vergütet bekommt. Die unzureichende Definition muss
praxisgerecht nachgebessert werden. Dabei sind auch Personen zu
berücksichtigen, die zwar am Bett arbeiten, aber nicht ausschließlich“,
unterstreicht Ziegler.

Zum Thema Fachkräftemangel äußert sich Dr. Matthias Geiser, Geschäftsführer des
Schwarzwald-Baar Klinikums Villingen-Schwenningen. Bezogen auf das Pflegebudget
und die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) erklärt er: „Der
Fachkräftemangel wird nicht dadurch behoben, dass der Gesetzgeber
Betreuungsschlüssel definiert und die Kliniken es dann als Arbeitgeber ‚in
Ordnung bringen‘ sollen. Die Kliniken benötigen Rahmenbedingungen, die es
erlauben, attraktiver Arbeitgeber zu sein. Und die Mitarbeiter brauchen
Rahmenbedingungen, die es ihnen erlauben, ihre Qualifikationen und ihr Können
zu Geltung zu bringen.“

Deshalb fordert Dr. Geiser entsprechende politische Maßnahmen. „Dazu gehört ein
sehr deutlicher Abbau von Bürokratie – der Aufwand dafür ist sehr hoch“, meint
er. „In jedem Krankenhaus werden in diesen Bereichen eine Vielzahl von
Pflegefachkräften eingesetzt, die am Patientenbett und im OP fehlen.“ Darüber
hinaus sollte die Überregulierung beseitigt und stattdessen Schwankungsbreiten
definiert werden. „Es muss den Krankenhäusern möglich sein, vorhandene
Ressourcen sinnvoll einzusetzen und mit einem Qualifikationsmix zu arbeiten“,
erklärt der Geschäftsführer. „Dazu zählt auch die entsprechende Finanzierung
unterstützender Leistungen und Berufe.“ Als weitere Maßnahmen nannte er unter
anderem die leichtere Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte mit
beschleunigten Anerkennungsverfahren.

Quelle: Pressemitteilung, 24.06.2022

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