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Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege ohne Anhörung der DiGAB zu außerklinischer ambulanter Intensivpflege

Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege ohne Anhörung der DiGAB zu außerklinischer ambulanter Intensivpflege (Pressemitteilung).



Der DIGAB-Vorstand hat sich an den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes bezüglich der Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege vom 10.12.2013 i.d.F. vom 30.08.2019 in einem Schreiben gewandt, in dem er sich u.a. darauf hinweist, wie wichtig es wäre, dass die DIGAB als
unabhängige wissenschaftliche Fachgesellschaft für Außerklinische Beatmung
neben den anderen vorwiegenden Berufs- oder Interessenverbänden im Vorwege bzw.
der Entwicklung von Rahmenempfehlungen gehört wird, auch, um zukünftig
einheitliche Kriterien zu kommunizieren bzw. zu entwickeln.

Hier das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die o.g. Rahmenempfehlungen möchten wir von Seiten des
geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für
außerklinische Beatmung (DIGAB) folgende Anmerkungen machen.

Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass bei der Erarbeitung der neuen
Rahmenempfehlungen die Inhalte zur Zusatzqualifikation unter § 4 Außerklinische
ambulante Intensivpflege nicht mit unserer Fachgesellschaft abgestimmt wurden.

Die DIGAB hat als unabhängige, wissenschaftliche Fachgesellschaft zusammen mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften federführend die S2k-Leitlinie
„Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen
respiratorischen Insuffizienz“ herausgegeben. Diese Leitlinie handelt unter
anderem die Organisation der außerklinischen Beatmung von
fachlich-wissenschaftlicher Seite ab. Auf dieser Grundlage wurde vor 10 Jahren
das Curriculum für den Basiskurs zur „Pflegefachkraft für außerklinische
Beatmung“ entwickelt, nach welchem die Zertifizierung solcher Kurse durch die
DIGAB erfolgt. Inzwischen wurden Zertifizierungen auch durch andere Stellen
eingeführt, die sich alle an dem DIGAB-Curriculum orientieren. Bei der
Durchsicht der Rahmenempfehlungen fällt nun auf, dass es aktuell keinen
zertifizierten Kurs in Deutschland gibt, der den dort definierten Kriterien für
die Qualifikation der Pflegekräfte entspricht. In den vergangenen 10 Jahren hat
die DIGAB ihr Curriculum aufgrund der Erfahrungen kontinuierlich
weiterentwickelt und an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Aktuell befinden sich
einige Teile des Curriculums, insbesondere die praktischen Anteile, in neuer
konzeptioneller Entwicklung, da die üblichen klinischen Praktika entweder nicht
ausreichend angeboten werden können oder die erforderlichen Lerninhalte nicht
vermitteln können. Hier wird gerade ein alternativer Praxisteil anhand von
Hands-on Schulungen und Trainings projektiert und evaluiert. Ebenso wird das
Thema e-learning intensiv diskutiert und bearbeitet, um einen optimalen Mix
zwischen Frontalunterricht, e-learning und Erlernen von praktischen
Fertigkeiten zu erreichen. Diese Fortentwicklungen auf medizinisch-fachlicher
Basis sind erforderlich, um den hohen Ansprüchen an das Pflegepersonal in der
Außerklinischen Versorgung gerecht zu werden. Werden nun Vorgaben in Form der
Rahmenempfehlungen an den bestehenden Erkenntnissen und Leitlinienempfehlungen
vorbei gemacht, so verhindert dies die Weiterentwicklung auf fachlicher Basis.

Wir als DIGAB sind zahlenmäßiger Hauptzertifizierer der Kurse zur
„Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ und müssen nun dringend wissen,
ob die von uns auf Leitlinienbasis zertifizierten Kurse weiterhin anerkannt
werden, und wie mit den inhaltlichen Differenzen zwischen den
Rahmenempfehlungen und den Vorgaben der DIGAB umzugehen ist. Die Kursanbieter
der DIGAB-zertifizierten Kurse benötigen hier Klarheit und ggf. eine Klärung
von Übergangsfristen für etwaige Anpassungen.

Wir würden uns zukünftig sehr wünschen, als unabhängige wissenschaftliche
Fachgesellschaft für Außerklinische Beatmung neben den anderen vorwiegenden
Berufs- oder Interessenverbänden im Vorwege bzw. der Entwicklung von
Rahmenempfehlungen gehört zu werden, auch, um zukünftig einheitliche Kriterien
zu kommunizieren bzw. zu entwickeln.

Für weiterführende Gespräche, um die aktuelle Situation zu klären, stehen wir
Ihnen als geschäftsführender Vorstand der DIGAB gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführender Vorstand der DIGAB e.V.

Quelle: Pressemitteilung, 01.02.2020

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