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Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG - Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht in der Pflege

Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG - Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht in der Pflege (Bundesgesundheitsministerium, PDF, 2,3 MB).



Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz. Berlin, 1. August 2019 Ein wichtiger nächster
Schritt zur neuen Ausbildung: Für die Anfang 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne ab sofort zur Verfügung. Das Bundesinstitut für
Berufsbildung (BIBB) hat die Rahmenpläne heute veröffentlicht. Pflegeschulen
und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Vorschläge
für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz.

Die Rahmenpläne wurden am 26. Juni 2019 von der Fachkommission an
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn übergeben. Im Anschluss haben beide Ministerien sie auf die
Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft. Diese Prüfung konnte
innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die
Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden.

Zum Hintergrund:
Zur Erarbeitung eines Rahmenlehrplans und eines Rahmenausbildungsplans für die
berufliche Ausbildung in der Pflege wurde im November 2018 eine Fachkommission
für die Amtsdauer von fünf Jahren eingesetzt. Das Gremium besteht aus 11
ehrenamtlichen pflegefachlichen, pflegepädagogischen und
pflegewissenschaftlichen Expertinnen und Experten. Die Besetzung spiegelt die
verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und
Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.

Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge
für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Sie
werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung
kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz
und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende
Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der
Pflegeschulen. Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan
als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen
erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die
Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.

Die Rahmenpläne werden mindestens alle fünf Jahre auf Ihre Aktualität geprüft
und gegebenenfalls anpasst.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, 01.08.2019

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