Imland-Kliniken: Geld aus dem Krankenhaus-Bedarfsplan des Landes werde nicht freigegeben /> Finanzkennzahlen der neun St. Galler Spitäler für 2019 sind prekär />

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung müsse nachgebessert werden mydrg.de





groups

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung müsse nachgebessert werden

Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung müsse nachgebessert werden (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



Anlässlich der Anhörungen der Länder und der Verbände zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung im Bundesministerium für Gesundheit Anfang dieser Woche bekräftigen das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium und die
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. gemeinsam ihre ablehnende Haltung
zu zentralen Elementen der Reform.
Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler betonte, dass sie die
vorgesehene Einrichtung Integrierter Notfallzentren (INZ) zwar grundsätzlich
begrüße. Die Festlegung der Standorte müsse sich jedoch in die
Krankenhausplanung der Länder einfügen. Keinesfalls dürfe die
Krankenhausplanung ausgehöhlt und die flächendeckende Notfallversorgung der
Bevölkerung beeinträchtigt werden. „Daher muss sichergestellt sein, dass die
Länder über die Standorte der INZ entscheiden und diese für die Patientinnen
und Patienten schnell erreichbar sind. Es geht schließlich um Notfälle. Daher
braucht es ein flächendeckendes Netz an Integrierten Notfallzentren“, so die
Ministerin.

Vorschläge, nur 8 INZ-Standorte in rheinland- pfälzischen Kliniken auszuweisen,
gingen vollkommen an den Versorgungsnotwendigkeiten der Bevölkerung vorbei. Vor
diesem Hintergrund sagte der Vorsitzende des Vorstandes der
Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, Bernd Decker: „Es kann nicht sein,
dass Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblich über die
Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur in Rheinland-Pfalz entscheiden
können.“

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und der Vorstandvorsitzende Decker sind sich
einig, dass ein Vergütungsabschlag in Höhe von 50 Prozent, wenn
Notfallpatientinnen und -patienten in Krankenhäusern ohne INZ behandelt werden,
völlig inakzeptabel ist. Diese Krankenhäuser werden damit finanziell
abgestraft, obwohl sie Notfallpatienten nicht abweisen dürfen. „Dies ist ein
Affront gegenüber den Krankenhäusern und muss dringend geändert werden“, so die
Ministerin. Gerade kleinen Krankenhäusern, die schon jetzt besonders unter den
verschärften bundesweiten Rahmenbedingungen leiden, werde das Wasser weiter
abgegraben. Dadurch werde sich der ungeordnete Strukturwandel im
Krankenhausbereich beschleunigen.

Auch die im Referentenentwurf vorgesehene fachliche Leitung der geplanten INZ
durch die Kassenärztliche Vereinigung lehnen die Gesundheitsministerin und Dr.
Gerald Gaß, Vorstandsmitglied der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz und
Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, ab. „In zwei Dritteln aller in
den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelten Notfälle sind diagnostische und
therapeutische Behandlungsmöglichkeiten der Krankenhäuser zwingend
erforderlich. Es sind vor allem die Krankenhäuser, die das in der
Notfallmedizin qualifizierte Personal vorhalten. Daher müssen die Krankenhäuser
eine zentrale Rolle beim Betrieb und der Leitung der INZ spielen“, so Dr. Gaß.

Das grundsätzliche Ziel, die Akteure der Notfallversorgung besser zu verzahnen
und zentrale Anlaufstellen für die Patientinnen und Patienten zu schaffen,
begrüßen Gesundheitsministerium und Krankenhausgesellschaft. Dem komme der
vorliegende Gesetzentwurf allerdings nicht nach. Angesichts der vorliegenden
Mängel müsse der Reformentwurf aber an den entscheidenden Stellen unbedingt
nachgebessert werden, um die Notfallversorgung der Bevölkerung bedarfsgerecht
zu gewährleisten.

Der DKG-Präsident betont, dass die Krankenhäuser bereit und auch in der Lage
sind, in diesem Bereich zukünftig mehr Verantwortung zu übernehmen. „Sie
benötigen hierfür aber eine auskömmliche Finanzierung und auch einen klaren
Versorgungsauftrag,“ so Dr. Gaß.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 17.02.2020

« Imland-Kliniken: Geld aus dem Krankenhaus-Bedarfsplan des Landes werde nicht freigegeben | Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung müsse nachgebessert werden | Finanzkennzahlen der neun St. Galler Spitäler für 2019 sind prekär »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige