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Regierungskommission macht wichtige Vorschläge zur Reform der Notfallversorgung

Notfallzentren in der Regel an den Krankenhäusern mit den G-BA-Notfallstufen 2 und 3 andocken (Pressenachricht).



Zur Veröffentlichung der Stellungnahme der Regierungskommission zur Reform der Notfallversorgung erklärt Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD): „Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen sind der richtige Weg für eine Reform der
Notfallversorgung. Der Sachverständigenrat hatte dazu schon gute Vorschläge gemacht, die Regierungskommission entwickelt diese weiter.
Wichtig ist, dass die Notfallzentren in der Regel an den Krankenhäusern mit den
G-BA-Notfallstufen 2 und 3 andocken sollen. Denn dort wird die
interdisziplinäre Kompetenz gebündelt vorgehalten. Zudem soll das Krankenhaus
die Leitung des jeweiligen Integrierten Notfallzentrums übernehmen können. Das
ist absolut richtig. Denn die Krankenhausärzte haben den besten Überblick über
die weiteren Versorgungskapazitäten vor Ort.“

Jens Bussmann, VUD-Generalsekretär, ergänzt:

„Diese vierte Empfehlung der Regierungskommission zur Notfallversorgung steht
im Einklang mit den bisherigen Stellungnahmen. Es zeichnet sich klar ab, dass
die Versorgung auch in der Notfallmedizin konzentriert werden muss. Der
Vorschlag enthält zahlreiche Vorgaben zur Verfügbarkeit qualifizierten
Personals, um eine qualitativ gute Notfallversorgung zu sichern. Dies ist so
nur in größeren Krankenhausstrukturen mit vielen Disziplinen unter einem Dach
möglich. Damit verbunden sind – die Kommission spricht es offen an –
Investitionen in Technik, allen voran Telemedizin. Investitionsmittel müssen in
einer reformierten Krankenhauslandschaft dort gebündelt eingesetzt werden, wo
die Versorgung letztlich auch stattfinden soll. Eine gezielte Förderung müssen
die Krankenhäuser erhalten, die die vernetze Versorgung tatsächlich
organisieren und die notwendige Expertise vorhalten.“

Quelle: Pressenachricht, 13.02.2023

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