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Regionalausschuss erarbeitet Grundlagen für gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg mydrg.de





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Regionalausschuss erarbeitet Grundlagen für gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg

Regionalausschuss erarbeitet Grundlagen für gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg (Land Brandenburg).



Nächste Etappe auf dem gemeinsamen Weg zur zukünftigen Versorgung in der Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg: Der Regionalausschuss für die „Gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020“ mit Vertretern der Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen
sowie kommunaler Spitzenverbänden hat in seiner zweiten Sitzung Ende Januar abschließend über ein Grundlagenpapier zur gemeinsamen Krankenhausplanung beraten. Im nächsten Schritt werden sich das Potsdamer Kabinett und der Berliner Senat im März mit dem
Grundlagenpapier befassen. Darauf aufbauend folgt die Aufstellung der jeweiligen Ländereinzelpläne. Der gemeinsame Regionalausschuss wird sich im August 2019 zu den Zwischenergebnissen der beiden Länderpläne wieder austauschen. Ziel ist es,
dass beide Länder im Jahr 2020 zeitgleich ihre jeweiligen Krankenhauspläne auf
der Grundlage gemeinsamer Versorgungsziele und gemeinsamer Planungsgrundsätze
beschließen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij: „Ich halte es für
wichtig, dass sich die gemeinsame Gesundheitsregion auch mit der gemeinsamen
Krankenhausplanung weiter entwickelt. Davon profitiert die dicht besiedelte
Hauptstadtregion genauso wie ländliche, dünnbesiedelte Landesteile. Das
übergreifende Ziel unserer Krankenhausplanung bleibt eine bedarfsgerechte,
flächendeckende und für alle Patientinnen und Patienten gut erreichbare
medizinische Versorgung. Die Forderung der Krankenkassen zur Weiterentwicklung
von Landkrankenhäusern der Grundversorgung zu ambulant-stationären
Gesundheitszentren unterstütze ich dabei ausdrücklich. Dies ist sogar erklärte
Strategie im Land Brandenburg.“

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat: „Berlin und Brandenburg gehen als
Metropole und Flächenland Hand in Hand bei der Krankenhausplanung. Im Jahr 2016
wurden 108.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger in Berlin stationär
behandelt und umgekehrt 21.000 Berlinerinnen und Berliner in Brandenburg. Es
gibt bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten also bereits große
Schnittmengen der beiden Länder. Berlin und Brandenburg stehen zum Teil vor
sehr unterschiedlichen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns
grundsätzlich einig sind. Wir wollen vorausschauende Versorgungssteuerung statt
ungezügeltem Verdrängungswettbewerb und so die Zukunft der
Krankenhausversorgung in der ganzen Region sichern.“

Das Grundlagenpapier bildet den Rahmen für die weitere enge Abstimmung zwischen
Berlin und Brandenburg. Jede Qualitätsnorm in den jeweiligen Krankenhausplänen
wird in den nun beginnenden Arbeitsgruppen daraufhin überprüft, ob sie in
beiden Ländern sinnvoll ist oder weiterentwickelt werden muss. Beide Länder
passen zudem ihre Krankenhausgesetze an. Dabei spielt eine entscheidende Rolle,
dass Empfehlungen für Qualitätsvorgaben für einen so wichtigen Lebensbereich
wie die Krankenhausversorgung auf Bundes- und Landesebene beachtet werden. Aber
sie müssen auch regionale Besonderheiten in Flächenland und Metropole
berücksichtigen, betonen Ministerin Karawanskij und Senatorin Kolat.

Insgesamt ebnet das Grundlagenpapier die weiterführende Diskussion zur
Zukunftssicherung der stationären Versorgung in der Gesundheitsregion
Berlin-Brandenburg. Dabei geht es nicht um die Schließung von Standorten,
sondern um engere Kooperation zwischen Krankenhäusern und zwischen stationären
und ambulanten Angeboten in Gesundheit und Pflege. Auch die Nutzung neuer
digitaler Möglichkeiten spielt hier eine Rolle. Alle Akteure des
Gesundheitswesens sind aufgerufen, sich an der zukünftigen Entwicklung weiter
aktiv zu beteiligen.

Hintergrund

Ein Krankenhausplan hat zwei Funktionen: Zum einen wird mit ihm der konkrete
Bedarf an stationären Krankenhaus-Kapazitäten festgestellt, zum anderen wird
mit dem Krankenhausplan genau bestimmt, welche Krankenhäuser zur medizinischen
Versorgung der Bevölkerung notwendig sind und dementsprechend vom Land
gefördert werden.

Schon seit Anfang der 90er Jahre stimmen Berlin und Brandenburg ihre
Krankenhausplanungen aufeinander ab, aber noch werden die beiden
Krankenhauspläne zeitlich versetzt beschlossen. Ab dem Jahr 2020 soll es eine
gemeinsame Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg geben.

Im September 2018 nahm der Regionalausschuss für die „Gemeinsame
Krankenhausplanung Berlin-Brandenburg 2020“ seine Arbeit auf. Daran beteiligen
sich neben den Landesministerien für Gesundheit die
Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg und die Berliner
Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie die
Kommunalen Spitzenverbände. Erste Aufgabe des Gremiums ist es, eine Empfehlung
zu den Planungszielen und Grundsätzen der Gemeinsamen Krankenhausplanung
abzustimmen.

Im Jahr 2020 wollen die Landesregierungen Berlins und Brandenburgs auf der
Grundlage dieser Eckpunkte ihre Krankenhauspläne beschließen. Aus rechtlichen
Gründen wird es in jedem Land jeweils einen eigenen Krankenhausplan geben.
Beide Pläne folgen aber gemeinsamen Grundsätzen und Versorgungszielen und
ergänzen sich.

Quelle: Land Brandenburg, 20.02.2019

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