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Rheinland-Pfalz erhöht die pauschale Förderung für Krankenhäuser und verbessert die Finanzierung der Ausbildungsstätten

Rheinland-Pfalz erhöht die pauschale Förderung für Krankenhäuser und verbessert die Finanzierung der Ausbildungsstätten (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



Zusätzlich zum Krankenhausinvestitionsprogramm für Einzelmaßnahmen stellt das Land 2019 und 2020 jährlich 54,2 Millionen Euro für die Pauschalförderung bereit; das sind 3 Millionen Euro mehr als in den Vorjahren. Diese Erhöhung der pauschalen Fördermittel ist unter anderem Gegenstand einer novellierten Landesverordnung, die die pauschalen Fördermittel regelt und
kürzlich in Kraft getreten ist. Auf diese Weise konnten den Krankenhäusern zum
Auszahlungstermin Anfang Dezember 2019 zusätzliche Fördermittel zur Verfügung
gestellt werden, gab Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute
in Mainz bekannt. Insgesamt stehen den Krankenhäusern im Jahr 2019 damit rund
147 Millionen Euro und im Jahr 2020 161 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dieser Landesverordnung wird insbesondere die
Ausbildungsstättenfinanzierung deutlich erhöht: Die jährliche pauschale
Förderung pro besetztem Ausbildungsplatz wird von 150 Euro auf 400 Euro erhöht
und damit fast verdreifacht.

„Mir ist es ein großes Anliegen, die investive Förderung der Ausbildungsstätten
deutlich zu verbessern, um die Krankenhäuser bei der Ausweitung der besetzten
Ausbildungsplätze zu unterstützen“, sagte die Ministerin. Daher fördere das
Land außerdem seit 1. Juli 2019 auch Mieten für Ausbildungsstätten. „Im Jahr
2019 konnten für Mieten bereits 360.000 Euro bewilligt werden. Durch die
Erweiterung und Investition in Schulen werden die Ausbildungszahlen in der
Krankenpflege oder Physiotherapie steigen und so dem bestehenden
Fachkräfteengpass durch Ausbildung entgegengewirkt“, so Bätzing-Lichtenthäler.

In die Novellierung der Landesverordnung war die Krankenhausgesellschaft
Rheinland-Pfalz eng eingebunden. „Mir war es wichtig, Vertreter der
Krankenhäuser hier von Anfang zu beteiligen, um die entsprechenden Anliegen und
die tatsächlichen Entwicklungen berücksichtigen zu können. Ich freue mich, dass
in der Landesverordnung einvernehmlich unter anderem mehrere Neuregelungen
getroffen werden konnten, die das Verwaltungsverfahren vereinfachen. So leistet
diese Landesverordnung auch einen wesentlichen Beitrag zur
Entbürokratisierung“, erläuterte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Für die Förderung medizinisch-technischer Großgeräte entfällt durch eine
stärkere Pauschalierung das bisherige aufwendige Antragsverfahren. Und durch
eine Erhöhung der sogenannten Kostengrenzen können pauschale Fördermittel für
Baumaßnahmen mit einem höheren Volumen als bisher verwendet werden. Die
Erhöhung der pauschalen Fördermittel trägt darüber hinaus auch dem erhöhten
Investitionsbedarf infolge der Digitalisierung Rechnung.

Die pauschalen Fördermittel werden auf alle Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz
nach einem vorgegebenen Schlüssel, der die Zahl der behandelten Patientinnen
und Patienten und den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser berücksichtigt,
verteilt. Mit diesen Mitteln finanzieren die Krankenhäuser die
Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter wie medizinische Geräte und Betten
oder realisieren kleinere Baumaßnahmen. Die Krankenhäuser können in eigener
Verantwortung entscheiden, wofür sie diese Mittel einsetzen. Ministerin
Bätzing-Lichtenthäler ist es wichtig, diese Mittel unbürokratisch zu gewähren.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 19.12.2019

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