Rheinland-Pfalz: Leistungsgruppen zugewiesen
Rheinland-Pfalz legt als erstes Bundesland die Verteilung der Leistungsgruppen auf seine Krankenhäuser offen (Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz).
Die Umsetzung der Krankenhausreform in Rheinland-Pfalz geht in die entscheidende Phase. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit hat die Anträge der Krankenhäuser auf Zuweisung der künftigen Leistungsgruppen geprüft und Vorschläge zur zukünftigen Versorgung im Land unterbreitet. Grundlage sind unter anderem 1.325 Gutachten des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz zur Einhaltung der bundesweit geltenden Strukturqualitätsanforderungen. Darüber hinaus wurden Fallzahlen, Versorgungsdichte, Erreichbarkeit und weitere Kriterien der regionalen Versorgung berücksichtigt. Rheinland-Pfalz legt damit als erstes Bundesland die beabsichtigte Verteilung der Leistungsgruppen offen.
„Eine gute medizinische Versorgung muss für alle Menschen in Rheinland-Pfalz erreichbar sein. Dafür werden wir unsere Krankenhauslandschaft so aufstellen, dass Qualität und Versorgungssicherheit zusammengehen. Die Krankenhausreform des Bundes gibt uns den notwendigen Rahmen. Gesundheitsminister Clemens Hoch und sein Haus haben bei der Umsetzung in Rheinland-Pfalz wohl überlegte Entscheidungen getroffen. Dazu gehört, dass Menschen wohnortnah ein Krankenhaus aufsuchen können. Für Alltagsnotfälle ist dabei die Regioklinik künftig das richtige Krankenhaus. Richtig ist aber auch, dass künftig nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung anbieten wird. Wir müssen unsere Kräfte bündeln, Spezialisierung ermöglichen und die vorhandenen Strukturen so weiterentwickeln, dass wir auch in Zukunft eine leistungsfähige und flächendeckende medizinische Versorgung im ganzen Land sicherstellen können“, sagt Ministerpräsident Gordon Schnieder.
Mit der Krankenhausreform würden nun die Weichen für eine moderne, qualitativ hochwertige und zugleich wohnortnahe Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz auch für die Zukunft gestellt, betont Gesundheitsminister Clemens Hoch: „Unser Ziel ist klar: Komplexe medizinische Leistungen müssen dort erbracht werden, wo die notwendigen Fachkräfte, Strukturen und Erfahrungen vorhanden sind. Gleichzeitig müssen die Menschen in allen Regionen des Landes weiterhin verlässlich medizinisch versorgt werden. Qualität und Patientensicherheit gehören dabei untrennbar zusammen. Wir haben das ganze Land im Blick.“
Die Leistungsgruppen sind ein zentrales Element der Krankenhausreform. Sie ordnen medizinische Leistungen klar definierten Versorgungsbereichen zu und knüpfen deren Erbringung an verbindliche Qualitätsanforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere komplexe und spezialisierte Behandlungen an Standorten erfolgen, die über die erforderliche personelle, fachliche und strukturelle Ausstattung verfügen. „Wir verbinden dabei Qualität und Versorgungssicherheit. Die bundesweiten Qualitätsvorgaben sind wichtig und richtig. Gleichzeitig darf Krankenhausplanung nicht losgelöst von den Gegebenheiten vor Ort erfolgen. Rheinland-Pfalz hat deshalb sehr genau auf die regionalen Versorgungsstrukturen geschaut. Es geht nicht allein darum, Leistungen zu verteilen, sondern darum, eine tragfähige Krankenhauslandschaft für die Menschen in unserem Land zu schaffen“, so Hoch: „Unsere Krankenhäuser sind auch in Zukunft regional stark, damit die Menschen gut versorgt sind.“
Der Bund setzt mit den Leistungsgruppen und den daran geknüpften Qualitätsanforderungen einen einheitlichen Rahmen. Rheinland-Pfalz entscheidet innerhalb dieses Rahmens, welche Standorte zur Sicherstellung des jeweiligen Versorgungsbedarfs welche Leistungsgruppen erhalten.
Ein weiterer wichtiger Baustein der zukünftigen Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz sind die geplanten Regiokliniken. Sie sollen als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen stationäre und ambulante Angebote miteinander verbinden und damit insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen eine wohnortnahe medizinische Versorgung sichern. „Wir wollen die Krankenhausreform nicht als reine Strukturreform verstehen. Es geht darum, die Gesundheitsversorgung insgesamt neu zu denken und dort, wo es sinnvoll ist, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden. Unsere Regiokliniken können dabei ein wichtiger Baustein sein“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Das Modell der Regioklinik soll sich am konkreten Bedarf der jeweiligen Region orientieren. Neben stationären Leistungen können insbesondere ambulante Angebote, die Versorgung von Alltagsnotfällen sowie weitere Gesundheitsleistungen miteinander verbunden werden. Ziel ist ein flexibles Versorgungsangebot, das die vorhandenen Strukturen einer Region sinnvoll ergänzt und den Menschen kurze Wege zu einer qualifizierten medizinischen Versorgung ermöglicht. „Eine Regioklinik ist keine verkleinerte Version eines klassischen Krankenhauses. Sie ist viel mehr und soll das anbieten, was die Menschen vor Ort tatsächlich brauchen. Gerade dort, wo nicht jede medizinische Leistung an jedem Standort vorgehalten werden kann, brauchen wir intelligente und vernetzte Versorgungsstrukturen“, so Hoch.
Die Krankenhäuser haben nun Gelegenheit, zu den für ihre Standorte vorgesehenen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen sollen die Feststellungsbescheide erlassen und der neue Krankenhausplan Rheinland-Pfalz abgeschlossen werden. „Mir ist wichtig, dass wir diesen letzten Schritt, wie auch den Weg bisher, gemeinsam mit den Krankenhäusern gehen. Die Häuser kennen ihre regionale Versorgungssituation und können wichtige Hinweise geben. Gleichzeitig müssen wir den Qualitätsanspruch der Reform konsequent umsetzen. Beides gehört für mich zusammen“, erklärt Hoch. Das Gesamtverfahren soll noch im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Die neuen Leistungsgruppenzuordnungen sollen gemeinsam mit dem neuen Krankenhausplan zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Hintergrund:
Minister Hoch hatte am Morgen den Ausschuss für Gesundheit, Wissenschaft und Weiterbildung des Landtags Rheinland-Pfalz über die beabsichtigte Verteilung der Leistungsgruppen informiert. Parallel wurden die Krankenhäuser in die weitere Prüfung einbezogen.
Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, 01.09.2026
