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Rheinland-Pfalz Round-Table Gespräche sollen Situation um Schlaganfallversorgung entspannen

Gesundheitsministerin Rheinland-Pfalz will Runden Tisch zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern - Nach den beiden Urteilen des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung, die ein Mindestmerkmal für die Abrechnung der komplexen Schlaganfallversorgung nachträglich neu definieren, steht auch Rheinland-Pfalz vor der Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Schlaganfallversorgung gesichert werden kann (Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz).



„In Rheinland-Pfalz gibt es sehr gute Strukturen der Schlaganfallversorgung,
die gemeinsam beispielhaft etabliert wurden. Es ist unser Anliegen, diese
Strukturen im Sinne der Schlaganfallpatientinnen und -patienten zu erhalten.
Niemand muss sich Sorgen machen, im Fall eines Schlaganfalls nicht rechtzeitig
versorgt und behandelt zu werden“, betonte Gesundheitsministerin Sabine
Bätzing-Lichtenthäler.

Die kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz
initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht
eine kurze Stichtagsregelung für Vergütungsansprüche und
Rückforderungsansprüche der Krankenhäuser vor. Damit verbunden sei offenbar der
Gedanke, dass dadurch auch rückwirkend schneller Rechtssicherheit für die
Krankenhäuser und die Krankenkassen hergestellt werden kann, so die Ministerin.
In der Praxis hat dies allerdings zur Folge, dass in allen Bundesländern, so
auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen
eingereicht werden, da diese offenbar befürchten, dass ihnen potentielle
Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung
gehemmt.

„Offenbar wurde auf Bundesebene unterschätzt, welche Folgen die sehr
kurzfristige Stichtagsregelung in der Praxis haben. Ich hätte mir gewünscht,
dass man hier früher das Gespräch seitens der Bundesregierung mit den
Krankenkassen und den Krankenhäusern gesucht hätte. Beispielsweise hätte eine
längere Stichtagsregelung bis zum Ende des Jahres dazu beitragen können, dass
Krankenkassen und Krankenhäuser jene Fälle, bei denen nun der Klageweg
beschritten wird, in außergerichtlichen Gesprächen und Vereinbarungen hätten
lösen können“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

„Legitime Interessen sind auf Seiten der Krankenkassen und der beklagten
Krankenhäuser vorhanden. Als Gesundheitsministerin geht es mir jedoch an erster
Stelle um eine gute und hochwertige gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen
und Bürger und es gilt, weitere Verunsicherung von Patientinnen und Patienten
zu vermeiden. Alle Bundesländer sind hier in ähnlicher Weise betroffen. Deshalb
müssen wir gemeinsam mit der Situation umgehen“, so die Ministerin.

Sie kündigte an, zeitnah eine gemeinsame Beratung aller
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder zu initiieren, um
sich hier gegenseitig abzustimmen. „Mit Blick auf Rheinland-Pfalz und die
Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen bei den Krankenhäusern
werde ich alle Beteiligten, Krankenkassen und Krankenhäuser zu einem Runden
Tisch innerhalb der kommenden zwei Wochen nach Mainz einladen. Mit dieser
Einladung verbinde ich den ernsthaften Wunsch, dass sich Krankenkassen und
Krankenhäuser in ihren Positionen einander annähern und vielleicht sogar eine
außergerichtliche Einigung erzielen. Letztlich geht es um die gute medizinische
Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, die uns allen zentrales Anliegen ist“,
betonte Bätzing-Lichtenthäler.

Quelle: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz, 13.11.2018

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