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Saarlaendische Krankenhausgesellschaft beklagt mangelnde Investitionskostenfinanzierung - IKK Suedwest aufsichtsrechtlich stoppen mydrg.de





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Saarlaendische Krankenhausgesellschaft beklagt mangelnde Investitionskostenfinanzierung - IKK Suedwest aufsichtsrechtlich stoppen

Saarländische Krankenhausgesellschaft zeigt Verärgerung über Investitionskostenfinanzierung und fordert Gesundheitsministerium zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber der IKK Südwest auf (Pressemitteilung).



Der Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) hat im Nachgang zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/2020 durch den Saarländischen Landtag sein Unverständnis und seinen Ärger gegenüber den Vorsitzenden der beiden Koalitionsfraktionen zum Ausdruck gebracht. Wörtlich heißt
es in dem Schreiben: Kategorie: SKG-Pressemitteilungen „Der Vorstand der Saarländischen Krankenhausgesellschaft e. V. hat mit Enttäuschung und Verärgerung die heutige Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2019/20 zur Kenntnis genommen.

Obwohl wir in verschiedenen Gesprächen Ihnen und den Fachpolitikern Ihrer
Fraktion die Nöte und finanziellen Probleme der 22 saarländischen Krankenhäuser
dargestellt hatten, haben Sie es nicht vermocht, die Investitionsförderung der
Kliniken auf ein halbwegs erträgliches Niveau zu erhöhen. Auch für die
Krankenhäuser gilt: Wenn ich die Infrastruktur weiter auf Verschleiß fahre,
steigt der Investitionsbedarf deutlich an. Für eine qualitativ gute
Krankenhausversorgung wird aber eine funktionstüchtige, den heutigen
technischen Standards angemessene und auch betriebssichere Infrastruktur
benötigt. Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Investitionsgutachten
und auch die Berechnungen des „Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus“
(InEK) haben einen erheblichen Investitionsstau für unsere Krankenhäuser
ergeben.

Mit dem von der Landesregierung im Sommer beschlossenen Krankenhausplan wurden
den Kliniken im Land 600 voll- und teilstationäre Plätze zusätzlich zugewiesen.
Diese Betten können und sollen weder auf den Fluren noch auf den Dachböden der
Krankenhäuser aufgestellt werden; auch bedarf es aufgrund der Bettenausweitung
zusätzlicher Untersuchungsräume nebst medizintechnischer Ausstattung. Das löst
weiteren Investitionsbedarf aus.

All das hat offensichtlich Sie und die Mitglieder der Koalitionsfraktionen
nicht überzeugt, die Investitionsförderung wie im Koalitionsvertrag versprochen
auf 38,5 Mio. Euro im Jahr zu erhöhen.

Wir bedauern es sehr, dass Ihnen unsere Krankenhäuser so wenig am Herzen liegen
– denn wir sind überzeugt, dass an der Gesundheit der Saarländerinnen und
Saarländer nicht gespart werden darf.“

Außerdem hat der Vorstand der SKG Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär
Stephan Kolling aufgefordert, Ihrer Verantwortung als Aufsichtsbehörde über die
IKK Südwest nachzukommen und diese aufzufordern, die umfangreichen Klagen gegen
die saarländischen Krankenhäuser zurück zu ziehen und die rechtswidrig
vorgenommenen Verrechnungen umgehend zu erstatten.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Ministerin Bachmann, sehr geehrter Herr Staatssekretär
Kolling,

in den vergangenen Wochen wurden die Krankenhäuser mit Rückforderungen
verschiedener Krankenkassen für neurologische und geriatrische
frührehabilitative Komplexbehandlungen aus den Jahren 2014 bis 2016
konfrontiert, die längst abgeschlossen und bezahlt waren. Zur Lösung des
Problems wurde im Zuge des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes eine gesetzliche
Ausschlussfrist in § 325 SGB V eingeführt, wonach die Krankenkassen ihre
Ansprüche auf Rückzahlung von bezahlten Vergütungen verlieren, wenn diese vor
dem 1. Januar 2017 entstanden sind und nicht bis zum 09. November 2018
gerichtlich geltend gemacht wurden. Demnach dürfen Krankenkassen vermeintliche
Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2014 bis 2016 nicht mit anderen durch
das Krankenhaus erbrachten und abgerechneten Leistungen verrechnen.

Die Geschäftsstelle der SKG wurde von einzelnen Krankenhäusern darüber
informiert, dass einige Krankenkassen dennoch vermehrt Verrechnungen zum Thema
neurologische und geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlungen
vorgenommen und/oder noch vor dem 09.11.2018 Klagen bei den Sozialgerichten
eingereicht haben.

Dankenswerterweise hat am 19.11.2018 auf Einladung von Herrn Staatssekretär
Kolling eine Beratung mit den Krankenkassen und den Krankenhäusern
stattgefunden.

Am 06.12.2018 wurde in einem Spitzengespräch zwischen GKV-Spitzenverband, BMG
und DKG eine gemeinsame Empfehlung zum Umgang mit Klagen und Verrechnungen im
Zusammenhang mit der Verkürzung der Verjährungsfrist beschlossen. Eine der
wesentlichen Regelungen der Empfehlung ist der dringende Auftrag an die
Krankenkassen zu prüfen, ob eingelegte Klagen zurückgenommen bzw. Verrechnungen
zurückgezahlt werden können. Dabei sollen sich die Krankenkassen an den neuen
rückwirkenden OPS-Klarstellungen des DIMDI orientieren.

Nach Rücksprache der Geschäftsstelle der SKG mit den einzelnen Krankenkassen
gab es erste positive Signale, die auf eine Umsetzung der Empfehlung
hindeuten:

Die Knappschaft berichtete, dass sie weder Klagen eingereicht noch
Verrechnungen durchgeführt habe.
Laut vdek werden sich die zugehörigen Ersatzkassen an die Empfehlung zwischen
GKV-Spitzenverband, BMG und DKG halten.
Die AOK kündigte direkte Gespräche mit den Krankenhäusern an (ab Januar 2019),
in denen Einzelfälle diskutiert und individuelle Lösungen gefunden werden
sollen.
Von der IKK Südwest gab es die Rückmeldung, dass trotz der Unterzeichnung der
Empfehlung durch den Spitzenverband der IKK nach wie vor eine andere
Rechtsauffassung vertreten wird. Somit werden Verrechnungen und Klagen zu
Komplexbehandlungen von der IKK Südwest voraussichtlich nicht zurückgenommen.
Das Verhalten der IKK Südwest veranlasst den Vorstand der Saarländischen
Krankenhausgesellschaft e.V., Sie als zuständige Aufsicht über die IKK Südwest
dringend zu bitten, die IKK Südwest anzuweisen, sich gemäß den Empfehlungen der
Krankenkassenverbände auf der Bundesebene, der DKG und des
Bundesgesundheitsministers zu verhalten. Die betroffenen Krankenhäuser unseres
Landes werden sich ebenfalls mit dieser Forderung unmittelbar an die IKK
Südwest wenden.

Des Weiteren möchten wir Sie nachdrücklich bitten, sich auf der Bundesebene für
ein generelles Aufrechnungsverbot für die Krankenkassen einzusetzen. Aktuell
werden den saarländischen Krankenhäusern rund 40 Mio. Euro von den
Krankenkassen auf dem Wege der Verrechnung vorenthalten. So gesehen waren die
Aufrechnungen der letzten Woche für das eine oder andere Haus der Tropfen, der
das Fass sprichwörtlich zum Überlaufen gebracht hat, weil damit die Liquidität
in bedrohlichem Ausmaß geschmälert wurde. Der Landesvertrag nach § 112 SGB V,
der erst nach einer Schiedsstellenentscheidung zustande gekommen ist, sieht
keineswegs die Möglichkeit der Verrechnung vor – dennoch ist es eine gängige
Praxis der Kostenträger, die sich zudem auf eine BSG-Entscheidung aus dem Jahre
2016 berufen. Deshalb halten wir ein gesetzliches Verbot der Aufrechnung für
notwendig, um weiteren Schaden von den Krankenhäusern abzuwehren.“

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. (SKG) ist der Dachverband der
Krankenhausträger im Saarland. Sie vertritt seit 1950 die Interessen der
gegenwärtig 21 öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäuser des Saarlandes
in der Landes- wie Bundespolitik und nimmt ihr per Gesetz übertragene Aufgaben
wahr. Die saarländischen Krankenhäuser versorgen jährlich stationär etwa
300.000 Patienten. Mit zusammengenommen rund 14.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern sind sie einer der größten Arbeitgeber des Saarlandes.

Quelle: Pressemitteilung, 14.12.2018

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