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Sächsische Krankenhäuser legen Thesenpapier zur aktuellen Pflege-Gesetzgebung vor

Sächsische Krankenhäuser legen Thesenpapier zur aktuellen Pflege-Gesetzgebung vor (Krankenhausgesellschaft Sachsen).



Mit den Gesetzesinitiativen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) war ursprünglich eine Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern angekündigt.
Nunmehr liegen die entsprechenden Umsetzungsdetails auf Bundesebene vor, so dass Krankenhäuser erstmals konkrete Folgeabschätzungen vornehmen können. Das Ergebnis ist frustrierend:
Statt einer Stärkung der Pflege insgesamt werden lediglich die Personalkosten für einen
Teil der Pflegekräfte 100%ig refinanziert und zugleich pflegepersonalrelevante
Kosten nur anteilig finanziert.

Dazu Hubertus Jaeger, Vorsitzender des Vorstandes der KGS: „Der Protest der
Krankenhäuser – insbesondere in Ostdeutschland – gegen diese unausgewogene
Gesetzgebung wächst. Herr Spahn hatte ausdrücklich die Stärkung der Pflege
angekündigt. Nunmehr müssen wir feststellen, dass die Krankenhäuser am Ende
schlechter dastehen werden als zuvor.“

Die inflationäre Gesetzgebung ist zudem verbunden mit einem hohen
Bürokratieaufwuchs bei zugleich permanentem Kosten- und Effizienzdruck sowie
anhaltendem Fachkräftemangel. Dies führt zu einer zunehmenden Verschlechterung
der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser.

„Nun stehen die Krankenhäuser mit dem PpSG vor der Aufgabe, zusätzlich die
Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG´s) für das
Jahr 2020 vorzubereiten. Ohne diesen Prozess dramatisieren zu wollen, muss man
wahrscheinlich vom größten Systemeingriff seit der Einführung des DRG-Systems
ausgehen, bei dessen Umsetzung insbesondere die ostdeutschen Krankenhäuser
personell, finanziell und strukturell zusätzlich belastet werden, im Übrigen
mit offenem Ausgang.“ so Jaeger weiter.

Gerade in Ostdeutschland sind seit der Wende nachhaltige, leistungsfähige und
effiziente Krankenhausstrukturen entstanden. Hier sehen sich die ostdeutschen
Krankenhäuser, darunter auch die sächsischen, in besonderer Weise bestraft
statt belohnt – denn die politisch gewollten Strukturentwicklungen sind hier
bereits vollzogen – und müssen nunmehr bundesdurchschnittlich begründete
Maßnahmen zusätzlich verkraften.

Es ist den Mitarbeitern nicht zu erklären, warum die Personalkosten und
Tarifkosten der Pflegekräfte am Bett zukünftig voll refinanziert werden und es
bei allen übrigen Krankenhausbeschäftigten, z. B. OP-Pflegern, Ärzten,
Technikern und Verwaltungsmitarbeitern, bei einer teilweisen Finanzierung
bleibt. Die Personalkosten nur einer Mitarbeitergruppe aus der
Fallpauschalenfinanzierung herauszunehmen und in eine Selbstkostendeckung zu
überführen, beschädigt nicht nur das DRG System, sondern führt zudem zu einem
erheblichen Dokumentationsmehraufwand zu Lasten der Mitarbeiter und gefährdet
zusätzlich den Betriebsfrieden.

Mit der dringlichen Forderung nach deutlichen Nachbesserungen hat sich daher
die KGS zusammen mit den Krankenhauspraktikern – darunter auch zahlreiche
Vertreter der Pflege – in kritisch-konstruktiver Weise mit den
Gesetzesauswirkungen befasst und beigefügtes Thesenpapier verabschiedet
(Anlage). Darin werden die Auswirkungen der genannten Gesetze bewertet und
konkrete Änderungen im Sinne einer nachhaltigen Stärkung der Pflege gefordert.
Die Refinanzierung der Personalkosten ALLER Krankenhausmitarbeiter muss
zukünftig auf eine stabile Grundlage gestellt werden.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen, 11.07.2019

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